Liebe Forumteilnehmer,
vielleicht kann mir jemand von Euch spontan eine Frage beantworten, die ich mir weder über Google noch hier im Forum über die Suchfunktion selber erschließen konnte:
Bei der Berechnung des Elterngeldes werden ja Jahressonderzahlungen, Boni, etc. nicht berücksichtigt, aber wie verhält es sich mit der Zulage SuE in Höhe von 130,- Euro? Ist die Zahlung als regelmässiges Einkommen zu berücksichtigen, oder bleibt diese, weil als "befristete Zulage" gewährt, bei der Berechnung außen vor?
Lieben Dank für Eure Rückmeldung