Autor Thema: Zeugnisausstellung unverzüglich  (Read 1895 times)

TomBC

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Zeugnisausstellung unverzüglich
« am: 12.03.2023 18:21 »
Hallo zusammen,

im September 2022 habe ich bei einem Landkreis in Baden-Württemberg eine befristete Tätigkeit aufgenommen. Aufgrund der Befristung der Stelle habe ich mich intern um andere Stellen beworben und zum 1. Februar 2023 eine unbefristete Stelle in einem anderen Amt des Landratsamtes erhalten, welche ich auch zu diesem Datum angetreten habe. Für eine gewisse Übergangszeit (bis Ende März 2023) bin ich jedoch noch in beiden Ämtern tätig (hausinterne Vereinbarung).

Mit Schreiben vom 21. Januar 2023 habe ich aufgrund des Wechsels gem. § 35 Abs. 2 TVöD schriftlich beim Personalamt ein Zwischenzeugnis beantragt, da ich aufgrund meines Wechsels ein Zwischenzeugnis für sinnvoll erachte und dies auch als triftigen Grund gemäß der vorgenannten Grundlage ansehen würde.

Bis heute habe ich leider weder eine Eingangsbestätigung, eine Zwischenmeldung oder ein Zeugnis erhalten. Die Zustellung meines Schreibens würde ich m.E. als sicher erachten, da ich es zum einen per Hauspost versendet habe und zum anderen mein bisheriger Amtsleiter hierüber in Kenntnis war.

§ 35 Abs. 4 TVöD kann ja entnommen werden, dass solche Zeugnisse unverzüglich auszustellen sind. Was bedeutet unverzüglich in einem solchen Fall? Meine Anforderung ist ja nun bereits fast zwei Monate her.
Wie würdet ihr nun vorgehen? Beim Personalamt einfach nochmals nachfragen oder nochmals schriftlich auf die unverzügliche Ausstellung gem. Abs. 4 hinweisen?

Vielen Dank für eure Antworten und Tipps!

clarion

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Antw:Zeugnisausstellung unverzüglich
« Antwort #1 am: 12.03.2023 18:56 »
Moin,

einfach anrufen und nett fragen. Die Keule kann man später noch rausholen. Außerdem kannst Du anbieten, das Zeugnis selbst zu schreiben. Ich kenne keine Führungskraft, die gerne Zeugnisse schreibt.

sinkes

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Antw:Zeugnisausstellung unverzüglich
« Antwort #2 am: 15.03.2023 21:54 »
Hatte dasselbe Problem. Angerufen hatte ich auch, tat sich leider nichts. Freundlich beim Personalrat angerufen und Sachverhalt geschildert, tadaa, Zeugnis liegt aktuell in der Post. Ist dort tatsächlich untergegangen - Fazit: einfach mal hinterherlaufen:)

Insider2

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Antw:Zeugnisausstellung unverzüglich
« Antwort #3 am: 16.03.2023 08:08 »
Sofern ein triftiger Grund vorliegt, ist dir das Zeugnis unverzüglich (=ohne schuldhaftes Verzögern) auszustellen. Sofern der Arbeitgeber dieser tariflichen Norm nicht nachkommt, an die er gebunden ist, wären arbeitsrechtliche Schritte deinerseits in Erwägung zu ziehen.