Autor Thema: TV-V Jahressonderzahlung bei Kündigung  (Read 974 times)

efragesteller

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TV-V Jahressonderzahlung bei Kündigung
« am: 13.03.2023 16:27 »
Hallo Community,

nachfolgende Frage:

Arbeitnehmer X ist bei den Stadtwerken im TV-V beschäftigt.
Wird gekündigt zu Ende April diesen Jahres.
Besteht dann der Anspruch auf die anteilige Jahressonderzahlung?

Man war 3 Jahre beschäftigt, auch wenn man nicht die volle Zahlung erhält, erhält man doch die anteilige zumindest oder?

Gruß
« Last Edit: 13.03.2023 16:39 von efragesteller »

Coffee86

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Antw:TV-V Jahressonderzahlung bei Kündigung
« Antwort #1 am: 13.03.2023 16:35 »
Nein. Einen Anspruch auf die Jahressonderzahlung hat nur, wer am Stichtag 1. Dezember einen gültigen Arbeitsvertrag besitzt.

efragesteller

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Antw:TV-V Jahressonderzahlung bei Kündigung
« Antwort #2 am: 13.03.2023 16:36 »
Wie ist dies wenn der Arbeitnehmer seit 3 Jahren beschäftigt gewesen ist, somit war man ja noch im Dezember 2022 beschäftigt.

Coffee86

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Antw:TV-V Jahressonderzahlung bei Kündigung
« Antwort #3 am: 13.03.2023 16:48 »
.. und sollte damit auch die JSZ in 2022 erhalten haben. Für das laufende Jahr (hier 2023) wird aber keine JSZ fällig, da kein AV zum 01.12.2023.