Autor Thema: [NI] Verbeamtung sinnvoll mit 29 Jahren, Risikozuschlag und Wohnortwechsel?  (Read 2324 times)

niedersachse123

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Hallo zusammen,

ich möchte euch um eure persönliche Einschätzung bitten, ob ihr denkt, dass eine Verbeamtung im meinem Fall sinnvoll wäre.

Zum Hintergrund:

Ich schließe im Sommer ein Bachelorstudium für den gehobenen Dienst (EA A9) ab und habe danach die Möglichkeit, mich bei einer niedersächsischen Kommune verbeamten zu lassen. Die Alternative wäre eine Stelle als Tarifangestellte anzunehmen. Aktuell weiß ich noch nicht, wie die Stelle, die ich besetze, bewertet ist (vermutlich EG 9c).

Zum Zeitpunkt der Verbeamtung werde ich 29 Jahre alt sein. Ich bin verheiratet und die Kinderplanung steht in den nächsten Jahren an, weshalb ich zeitweise in Teilzeit arbeiten möchte. Mein Ehemann wird in den nächsten Jahren voraussichtlich den Arbeitsort wechseln, weshalb wir auch mit einem zukünftigen Umzug planen. Dadurch würde ich auch den Dienstherren wechseln müssen. Bei einer Voranfrage für eine private Krankenversicherung habe ich ein Angebot mit einem Risikozuschlag von 50% erhalten. Wir haben allerdings bisher nur bei einem Anbieter angefragt, der uns empfohlen worden ist.

Da ich selbst bisher keine Erfahrung mit dem Thema Verbeamtung habe, wäre es sehr hilfreich, wenn andere vielleicht von ihren persönlichen Erfahrungen berichten.

Konkret frage ich mich, ob es für mich als Beamtin schwieriger wäre, den Dienstherren zu wechseln, als im Fall einer Tarifanstellung?

Außerdem habe ich mich gefragt, ob eine Tarifanstellung lukrativer wäre, wenn man mein Alter berücksichtigt, die Höhe der PKV und die zukünftige Arbeit in Teilzeit?
« Last Edit: 17.03.2023 03:03 von Admin2 »

clarion

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Hallo,

Mit 29 ist man fast noch im besten Alter für eine Verbeamtung. Offenbar  bestehen Vorerkrankungen,  daher auf keinen  Fall weitere unbedarfte Anfragen bei den Versicherungen stellen, sondern sich gründlich über die Öffnungsaktion lesen, insbesondere auch über die Bedingungen hierfür informieren. Bitte auch über die pauschale Beihilfe informieren und darüber ob im Zielort des angestrebten Wechsels ebenfalls die pauschale Beihilfe gibt.


WasDennNun

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So wie der Dienstherr sich nicht mehr an die grundlegende Basis des besonderen Dienst und Treuverhältnisses mehr hält, so zeigen auch die neuen Beamten die gleiche Tendenz.

Sich verbeamten lassen ist primär eine Frage der individuellen - oftmals beschränkt aufs monetäre - Pro Kontra Abwägung.

Erfreulich jedoch, wenn hier nur eine Frage anders geartete Frage gestellt wird.
Antwort:
In der Regel ist es als Angestellter leichter seinen AG zu wechseln, als ein Beamter seinen Dienstherren.
Bei ersterem muss man nur kündigen und sich am Markt behaupten, bei letzterem muss man Glück haben oder den Klageweg beschreiten.

Bastel

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Sich verbeamten lassen ist primär eine Frage der individuellen - oftmals beschränkt aufs monetäre - Pro Kontra Abwägung.


Man konnte die letzten Jahre ja gut vom Dienstherrn lernen was wichtig ist.

Matze1986

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Gerüchteweise gibt es hier im Forum eine Vielzahl von Einträgen zum Thema "Verbeamtung im "hohen Alter""...
Da werden alle hier gestellten Fragen auch ausführlich beantwortet.

Max

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Zu Verbeamtung Pro Contra findet man hier genug, deshalb nur 1 Tipp:
Frage mit deinen Vorerkrankungen keine weitere Versicherungen selbst an! Suche dir einen Makler!

Matze1986

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Zu Verbeamtung Pro Contra findet man hier genug, deshalb nur 1 Tipp:
Frage mit deinen Vorerkrankungen keine weitere Versicherungen selbst an! Suche dir einen Makler!

Das ist ein guter Ratschlag.
Am besten einen freien Makler suchen.
Es besteht die Möglichkeit anonyme Anfragen zu stellen.

Casa

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Auch bei Maklern muss man ausdrücklich anonym anfragen.


Ich sehe die Problematik des Dienst- und Treueverhältnisses hier nicht. Das Dienst- und Treueverhältnis schließt einen Wechsel des Dienstherrn nicht aus. Vielmehr wird es fortgesetzt.

Außerdem weise ich mal auf die Fortentwicklung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums hin, Art. 33 Abs. 5 GG.


Elternzeit dürfte die Probezeit verlängern
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