Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung durch höherwertige Tätigkeit
CaptainBeefheart:
Hallo Ihr Lieben,
ich habe eine etwas umfangreichere Frage bzgl. Höhergruppierung.
Ich bin in der Bauverwaltung als Sachbearbeiter/Projektleiter angestellt und aktuell in der 10-3 eingruppiert. In meiner Stellenbeschreibung wurden "Entwicklungsmöglichkeiten bis EG11" offeriert. Natürlich sagt einem niemand, wie diese Entwicklungsmöglichkeiten aussehen :-X Grundlegend bin ich der Ansicht, dass die Stelle so oder so mit einer 11 dotiert sein sollte, da sie bestimmte Zusatzqualifikationen erfordert. Bei uns im Haus gibt es auch Mitarbeiter auf vergleichbaren Stellen die eine 11 haben.
Nun mein eigentliches Anliegen: ein Kollege von mir geht demnächst in Rente. Seine Stelle soll bestenfalls intern nachbesetzt werden. Ich wäre der optimale Kandidat (keine Einarbeitungszeit, nahtloser Projektfortschritt...). Die Stelle ist allerdings auch mit einer 10 dotiert, warum also umgewöhnen?! Meiner Meinung nach wird die Stelle öffentlich ausgeschrieben mit größter Wahrscheinlichkeit unbesetzt bleiben, da diese auf 2 Jahre befristet ist. Eine interne Nachbesetzung halte ich auch für ausgeschlossen, da keine Verbesserungsmöglichkeit.
Nun kam mir folgender Gedanke: Auf Grund dessen, dass diese Tätigkeit meiner bisherigen sehr ähnlich ist und Synergieeffekte genutzt werden könnten, habe ich vorgeschlagen die Stelle des Kollegen zu übernehmen, wenn ich meine bisherige Tätigkeit fortführen kann. Voraussetzung ist primär, dass es mehr Geld gibt.
Mein Sachgebietsleiter kann sich vorstellen, dass ich auf Grund der "Entwicklungsmöglichkeiten" in die 11 rutsche. Bei aller Bescheidenheit ist aber der Sprung von 10-3 zu 11-3 wirklich marginal :-\ und meiner Meinung die Mehrarbeit nicht wert.
Die erste Frage wäre, ob ich dahingehend in Richtung E12 argumentieren kann. Die Vorteile dieser Variante überwiegen deutlich jeder anderen, es wird außerdem eine komplette Stelle eingespart. Wäre es sinnvoll so zu argumentieren? Gibt es weitere Punkte die man hier anbringen könnte außer den oben genannten? Soll ich lieber "froh" sein und mich mit einer E11 "abspeisen lassen"?
Die zweite Frage ist folgende: Für einen EG-Aufstieg wird immer wieder angebracht es bedarf einer höherwertigen Tätigkeit. Wie definiert sich diese höherwertige Tätigkeit? Gibt es hier grundlegende Regelungen die zum Einsatz kommen oder ist das alles eine Ermessensfrage? Wie kann man hier ggf. argumentieren?
Vielen Dank ;D
Organisator:
Für eine höhere Eingruppierung muss eine Tätigkeit übertragen werden, die die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt.
Demzufolge muss der AG einschätzen, ob er dir diese Tätigkeiten übertragen möchte.
MoinMoin:
Und umgekehrt, kann der AG es auch sein lassen und hoffen, dass irgendwie die Arbeit gemacht wird.
Am Ende gilt auch im öD:
Wenn du der Meinung bist, dass du mehr Geld mit deiner Arbeitsleistung erhalten kannst (oder gar verdienst), dann weise deinen AG darauf hin, dass du zukünftig einen gewissen monetären Rahmen erwartest, oder du suchst dir einen AG, der es kann.
Entweder der öD AG findet dann Tätigkeiten, so dass er dich tarifkonform besser bezahlen kann oder er gibt dir eine Zulage nach 16.5 oder oder oder du gehst.
CaptainBeefheart:
--- Zitat ---Für eine höhere Eingruppierung muss eine Tätigkeit übertragen werden, die die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt.
Demzufolge muss der AG einschätzen, ob er dir diese Tätigkeiten übertragen möchte.
--- End quote ---
Siehst du, da komme ich nicht ganz mit. Das klingt für mich nach Willkür, dann brauche ich es ja nicht in schöne Worte der "höherwertigen Tätigkeit" kleiden, wenn es am Ende wie in jeder Firma an der Gunst des "Chefs" hängt. Und hier fehlt mir die Definition wie viel Tätigkeit braucht es damit diese als Höherwertig gilt. In der freien Wirtschaft ist es einfach, man macht mehr also gibt's mehr Geld (oder auch nicht). Im ÖD gibt es "starre" Lohngruppen, die dann meiner Erfahrung nach gar nicht so sehr an Leistung gekoppelt sind wie man glauben mag.
--- Zitat ---Und umgekehrt, kann der AG es auch sein lassen und hoffen, dass irgendwie die Arbeit gemacht wird.
--- End quote ---
Dem wollte ich mit meinem Angebot zuvor kommen ;D
--- Zitat ---Wenn du der Meinung bist, dass du mehr Geld mit deiner Arbeitsleistung erhalten kannst (oder gar verdienst), dann weise deinen AG darauf hin, dass du zukünftig einen gewissen monetären Rahmen erwartest, oder du suchst dir einen AG, der es kann.
--- End quote ---
So lange bin ich noch nicht dabei, dass ich mich über Kollegen stellen möchte, die schon ein paar Jahre mehr auf dem Buckel haben. Andererseits gibt es von der Stelle her keine großen Entwicklungsmöglichkeiten, da stellt so eine Chance eine ernsthafte Alternative dar...
Mein Vorgesetzter spielt jedenfalls bei der 12 auf keinen Fall mit, er befürchtet sozialen Unfrieden wenn es so große Unterschiede in seiner Gruppe gibt :o
Organisator:
--- Zitat von: CaptainBeefheart am 14.03.2023 22:11 ---
--- Zitat ---Für eine höhere Eingruppierung muss eine Tätigkeit übertragen werden, die die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllt.
Demzufolge muss der AG einschätzen, ob er dir diese Tätigkeiten übertragen möchte.
--- End quote ---
Siehst du, da komme ich nicht ganz mit. Das klingt für mich nach Willkür, dann brauche ich es ja nicht in schöne Worte der "höherwertigen Tätigkeit" kleiden, wenn es am Ende wie in jeder Firma an der Gunst des "Chefs" hängt. Und hier fehlt mir die Definition wie viel Tätigkeit braucht es damit diese als Höherwertig gilt. In der freien Wirtschaft ist es einfach, man macht mehr also gibt's mehr Geld (oder auch nicht). Im ÖD gibt es "starre" Lohngruppen, die dann meiner Erfahrung nach gar nicht so sehr an Leistung gekoppelt sind wie man glauben mag.
--- End quote ---
Das ist ganz und gar unwillkürlich und kommt auch nicht auf die Leistung an.
Es müssen dir lediglich Tätigkeiten übertragen werden, die grob gesagt zu mindestens 50% die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllen.
Von der Gunst des Chefs hängt die Eingruppierung nicht ab sondern allenfalls, ob er die Tätigkeit übertragen lassen möchte.
Insofern ist's wie in der Privatwirtschaft. Dir wird mehr übertragen, du bekommst mehr Geld.
Unterschied dürfte aber sein, dass dein Sachgebietsleiter nicht befugt ist, dir höherwertige Tätigkeiten zu übertragen.
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