Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung durch höherwertige Tätigkeit
FearOfTheDuck:
Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Tätigkeitsmerkmale sind in der Entgeltordnung fest definiert.
Wenn also Organisator sagt, dir müssen entsprechende Tätigkeitsmerkmale übertragen werden, dann ist das keine Willkür und keine Wortklauberei. Vielmehr müssen dir Tätigkeiten vom dazu befugten Personal übertragen werden, anhand derer dein AG ablesen kann: Aha Beefheart ist damit entsprechend in der EG 11 oder EG 12 (oder was auch immer) eingruppiert.
Das Gute an dieser Methodik ist ja gerade, dass die Meinung deines SGL (sofern er nicht dazu befugt ist Tätigkeiten wirksam zu übertragen), der Kollegen, Beschäftigungsdauer oder der Querverweis auf andere "Stellen" völlig egal sein kann. Sieh es so: Wenn der AG bereit ist, dir entsprechende Tätigkeiten zu übertragen, die aus der Systematik der Entgeltordnung heraus höheren Wert haben, steht dir die (sofern keine Voraussetzungen in der Person zu erfüllen sind) das entsprechende Entgelt zu, weil du entsprechend eingruppiert bist.
MoinMoin:
Und leider wissen die SGL und AN nicht ob höherwertige Tätigkeiten vorliegen oder gar benötigt werden.
Und die PA werden nicht über Tätigkeitsänderungen informiert, so dass sie nicht eingreifen können.
Und wenn der Vorgesetzte keinen unfrieden will, dann muss er penibel darauf achten, das keiner zuviel höherwertige Tätigkeiten ausübt.
Und wenn du meinst deine Tätigkeiten sind 11er, dann fordere das dir zustehende Entgelt ein oder klage.
Oder fordere, dass du entsprechende Tätigkeiten übertragen bekommst, sofern du dich irrst.
Willkür ist da nirgends und Tarifexperte muss n für Geldverhandlungen nicht sein.
Auch im öD gilt die Marktwirtschaft, auch für Arbeitskräfte.
Wenn (d)ein AG dich will, weil er dich braucht, dann kann er mit wenigen Zeilen dir eine EG12 Stufe 4 ab nächsten Monat bezahlen. Tarifkonform.
Wenn dein SGL das nicht will, dann kann er halt sehen wie seine Arbeit nicht geschafft wird, aufgrund seiner Personalpolitk.
CaptainBeefheart:
Vielen Dank an euch, das wollte ich mal so hören! 8) Macht ja auch irgendwie Mut ;)
--- Zitat ---Das ist ganz und gar unwillkürlich und kommt auch nicht auf die Leistung an.
Es müssen dir lediglich Tätigkeiten übertragen werden, die grob gesagt zu mindestens 50% die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe erfüllen.
Von der Gunst des Chefs hängt die Eingruppierung nicht ab sondern allenfalls, ob er die Tätigkeit übertragen lassen möchte.
Insofern ist's wie in der Privatwirtschaft. Dir wird mehr übertragen, du bekommst mehr Geld.
--- End quote ---
In erster Linie ist es keine höherwertige Tätigkeit per Definition, eher erstmal nur "mehr".
--- Zitat ---Und wenn du meinst deine Tätigkeiten sind 11er, dann fordere das dir zustehende Entgelt ein oder klage.
Oder fordere, dass du entsprechende Tätigkeiten übertragen bekommst, sofern du dich irrst.
--- End quote ---
Da gibt es bei uns so wie es aussieht zwei Extreme: die einen haben versucht über die "höherwertige Tätigkeit" die höhere EG anerkannt zu bekommen. Nun ist ein umfangreicheres Projekt natürlich schwer zu bewerten, im Zweifel wird dann für den AG bewertet. Der AG lässt die Forderung als unbegründet abblitzen oder aber man entzieht die entsprechenden Projekte und verteilt sie auf bequemere Mitarbeiter ::)
Gruppe zwei hat sich auf eine höherwertige Stelle intern beworben, wurde für diese aber nicht verwendet und hat dann als "Trostpreis" eine höhere EG bekommen. Dann natürlich hoffentlich mit den entsprechenden Tätigkeiten verbunden ???
Organisator:
Quantität im Sinne von "mehr" ist tariflich nicht relevant. Auch schon, weil eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist und somit ein "mehr" gar nicht möglich ist.
Ansonsten werden Entgeltgruppen nicht anerkannt und es wird auch nicht für den AG bewertet. Dank der Tarifautomatik ist man automatisch und immer in die richtige Entgeltgruppe eingruppiert
FearOfTheDuck:
Deshalb wird es rein tarifrechtlich nicht ohne "mehr" höherwertige Aufgaben hinhauen.
Bliebe vielleicht der Weg außertariflich eine EG12 zu verhandeln. Evt. ginge der AG darauf ein, wenn er damit eine Stelle einspart?
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