Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung durch höherwertige Tätigkeit
CaptainBeefheart:
Ich werd's probieren, vielen Dank für eure Antworten. Das hat mich schon ein Stück weiter gebracht 8)
Aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass bei uns ungern höher gruppiert wird...aber ich habe ja nichts zu verlieren. Schlimmstenfalls bleibt alles wie es ist, da wäre ich auch nicht traurig drüber.
--- Zitat ---Quantität im Sinne von "mehr" ist tariflich nicht relevant. Auch schon, weil eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vereinbart ist und somit ein "mehr" gar nicht möglich ist.
--- End quote ---
Da liegt der Hase im Pfeffer. Wie schon gesagt, Bauverwaltung. Es gibt Kollegen mit zwei Maßnahmen, ich persönlich habe kleine Anlagen zu betreuen aber davon ein Vielfaches. Da mag ein Großprojekt höherwertig sein, tatsächlich ist der zeitliche und "logistische" Aufwand viele kleine Maßnahmen zu betreuen größer. Schauen wir mal ::)
Casa:
Warum will man die E12 verlangen, wenn man die E11 - nach Vorstellung des SGL - haben kann? Dann wird der SGL, so er ein guter SGL ist, darauf hinwirken, dass die E11 gezahlt wird. Schließlich gibts ja die Entwicklungsmöglichkeit - welche rechtliche Bedeutung auch immer diese in der Stellenbeschreibung haben soll.
Ist man der Meinung die Stelle rechtfertigt die E12, dann muss man wohl darauf klagen.
Der Unterschied im Verdienst zwischen E10-3 und E11-3 ist ohne Bedeutung. Nach 15 Jahren wird in aller Regel die Erfahrungsstufe 6 erreicht. Das bedeutet, den Rest des Arbeitslebens, also vielleicht 20 oder 30 Jahre, wird E11-6 verdient. Und das sind nach TV-L immerhin 375 € brutto mehr. Jeden Monat.
Der Schritt zur E12-6 ist nochmal ein ganzes Stück mehr.
Bei Erfahrungsstufe 3 hat man aber noch ein wenig Zeit, um die wirklich wertvolle Endstufe in der Eingruppierung zu erreichen und dann lange zu halten.
Stell die folgendes vor.
Option 1)
In 5 Jahren und dann für insgesamt 20 Jahre, also 240 Monate lang, erhältst du ganz sicher jede Woche 10 € mehr Geld.
Option 2)
Jetzt sofort, dafür begrenzt auf 5 Jahre, also 60 Monate lang, erhältst du 20 € mehr. Dafür besteht die Chance von 50 %, dass du überhaupt nichts erhältst.
*denken*
*nochmal denken*
Die Nachfrage nach Bauingenieuren wird wegen hoher Kreditzinsen im privaten und gewerblichen Bereich in den nächsten Jahren sinken. Bis die private Wirtschaft, mit entsprechend höheren Gehältern, befriedigt ist, wird noch einige Zeit vergehen. Zudem gehen viele Menschen im öD in Rente und die Nachbesetzung wird schwierig. Es werden in den nächsten 8 Jahren viele Stellen frei, die die Entwicklung auf die E12 oder höher ermöglichen. Auf diesen Stellen sitzen die "Alten."
Die Erfahrungsstufe bleibt bei Aufstieg erhalten.
Nächsten Monat kann ich zum Bauingenieurbereich womöglich noch mehr erzählen.
Beitrag lesen:
https://www.focus.de/wissen/mensch/neurowissenschaft/hohes-risiko-fuer-eine-hohe-rendite-die-gier-sitzt-im-gehirn-warum-der-umgang-mit-geld-so-schwierig-ist_id_2742710.html
Das Beispiel mit dem Geld soll etwas verdeutlichen, was durch den verlinkten Artikel angerissen wird und zum Verständnis ggf. noch weiterer Recherche bedarf. Die Grundlage sollte sich in der Spieltheorie wiederfinden. Ein besser passendes Beispiel habe ich spontan nicht gefunden.
Casa:
Hier mal die Eingruppierung von Ingenieuren nach VKA:
--- Zitat ---Vorbemerkungen
1. Ingenieurinnen und Ingenieure sind Beschäftigte, die
a) einen erfolgreichen Abschluss eines technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs im Sinne der Nr. 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) einschließlich der Fachrichtungen Gartenbau, Landschaftsplanung/-architektur oder Landschaftsgestaltung oder der Fachrichtung Forstwirtschaft nachweisen
und
b) die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen.
2. Die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 2 des Abschnitts I Ziffer 4 finden
auch auf Ingenieurinnen und Ingenieure im Sinne der Nr. 1 Anwendung;
Nr. 1 Satz 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) bleibt unberührt.
Entgeltgruppe 10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
--- End quote ---
Wenn ich diese Merkmale betrachte und sie mit anderen relevanten Merkmalen zur Höhergruppierung vergleiche, dann passt die Systematik. Für eine höhere Eingruppierung, als den Standard, müssen schon schwierige Tätigkeiten vorliegen. Die Vielseitigkeit und Eigenständigkeit der Tätigkeit dürfte schon auf Grund des Hochschulstudiums und der damit einhergehenden höheren Eingruppierung gegeben sein.
Aufwand ist einzig eine zeitliche Gegebenheit.
Vielleicht etwas ingenieursgerechter:
Arbeit = Weg x Zeit
Ist der Weg steil (Weg ist schwierig, also "höher"), steigt die Arbeit. Das bedeutet eine höhere Entgeltgruppe.
Die Zeit ist allerdings immer fix (40h/Woche).
Edit:
Leistung = Arbeit : Zeit
Zeit ist Konstant.
Die Erhöhung der Leistung kann also nur durch die Erhöhung des Dividenden Arbeit erfolgen.
Organisator:
--- Zitat von: Casa am 16.03.2023 21:43 ---Hier mal die Eingruppierung von Ingenieuren nach VKA:
--- Zitat ---Vorbemerkungen
1. Ingenieurinnen und Ingenieure sind Beschäftigte, die
a) einen erfolgreichen Abschluss eines technisch-ingenieurwissenschaftlichen Studiengangs im Sinne der Nr. 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) einschließlich der Fachrichtungen Gartenbau, Landschaftsplanung/-architektur oder Landschaftsgestaltung oder der Fachrichtung Forstwirtschaft nachweisen
und
b) die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen.
2. Die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppen 2 des Abschnitts I Ziffer 4 finden
auch auf Ingenieurinnen und Ingenieure im Sinne der Nr. 1 Anwendung;
Nr. 1 Satz 4 der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) bleibt unberührt.
Entgeltgruppe 10
Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Entgeltgruppe 11
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10, deren Tätigkeit sich durch besondere
Leistungen aus der Entgeltgruppe 10 heraushebt.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 mit langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
--- End quote ---
Wenn ich diese Merkmale betrachte und sie mit anderen relevanten Merkmalen zur Höhergruppierung vergleiche, dann passt die Systematik. Für eine höhere Eingruppierung, als den Standard, müssen schon schwierige Tätigkeiten vorliegen. Die Vielseitigkeit und Eigenständigkeit der Tätigkeit dürfte schon auf Grund des Hochschulstudiums und der damit einhergehenden höheren Eingruppierung gegeben sein.
Aufwand ist einzig eine zeitliche Gegebenheit.
Vielleicht etwas ingenieursgerechter:
Arbeit = Weg x Zeit
Ist der Weg steil (Weg ist schwierig, also "höher"), steigt die Arbeit. Das bedeutet eine höhere Entgeltgruppe.
Die Zeit ist allerdings immer fix (40h/Woche).
Edit:
Leistung = Arbeit : Zeit
Zeit ist Konstant.
Die Erhöhung der Leistung kann also nur durch die Erhöhung des Dividenden Arbeit erfolgen.
--- End quote ---
Da bist du ziemlich auf dem Holzweg. Schwierige Tätigkeiten müssen nicht vorliegen, besondere Schwierigkeit und Bedeutung wäre das Heraushebungsmerkmal zur E12. Vielseitigkeit und Eigenständigkeit sind ebenfalls keine Heraushebungsmerkmale.
Für eine E11 Bedarf es lediglich besonderer Leistungen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Casa am 16.03.2023 21:30 ---
Die Erfahrungsstufe bleibt bei Aufstieg erhalten.
--- End quote ---
Da liegt dir wohl ein andere Tarifvertrag vor.
Denn das ist im VKA nur bedingt so, denn auch da geht Stufenlaufzeit verloren und beim TV-L ist gerade der Aufstieg aus EG11 S4 zu EG 12 mega negativ.
--- Zitat ---Nächsten Monat kann ich zum Bauingenieurbereich womöglich noch mehr erzählen.
--- End quote ---
Bitte nicht, lass dir einen Monat mehr Zeit.
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