Vom bayerischen Beamten zum TV-L in BW

Begonnen von cfischer, 15.03.2023 08:18

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cfischer

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in drei Monaten werde ich meinen Beamtenstatus auf Lebenszeit aufgeben (A7), um in Baden Württemberg eine Tarifbeschäftigtenstelle mit der Eingruppierung E10 aufzunehmen, eine Verbeamtung mit A9 ist in zwei Jahren geplant.

Da ich als bayerischer Beamter nun auch schon sieben Dienstjahre auf dem Buckel habe, stellt sich mir die Frage, ob diese Zeiten auf die Stufenlaufzeit im TVL und evtl. später im Beamtenstatus angerechnet werden können.

Die Personalstelle habe ich natürlich auch schon gefragt, diese konnte mir in diesem Fall nur bedingt weiter helfen und meinte, dass ich nach der Einstellung einen Antrag stellen solle.

Kann mir wer von euch vielleicht weiter helfen?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Fischer

Coffee86

Grundsätzlich sollten Stufenverhandlungen VOR der Vertragsunterschrift erfolgen. Nach erfolgter Einstellung & Stufenzuordnung ist da nichts mehr zu machen. D.h. einschlägige oder förderliche Zeiten müssen vorab geklärt werden.

Bastel

Verhandeln kannst du nur die Zeiten für deine Anstellung.

Zeiten für den gD hast du eigentlich noch keine gesammelt. Da geht es dann wieder von vorne los.


cfischer

Danke für die Antworten.

Sind leider etwas ernüchternd aber naja selbst Schuld.

Das mit dem gehobenen Dienst habe ich mir auch schon fast gedacht.

Organisator

Tipp noch am Rande - denke auch an deine Pension. Die Nachversicherung in der GRV kann verschoben werden, wenn eine Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu erwarten ist.

MoinMoin

Zitat von: Coffee86 in 15.03.2023 08:28
Grundsätzlich sollten Stufenverhandlungen VOR der Vertragsunterschrift erfolgen. Nach erfolgter Einstellung & Stufenzuordnung ist da nichts mehr zu machen. D.h. einschlägige oder förderliche Zeiten müssen vorab geklärt werden.
Bedingt richtig, einschlägige Berufserfahrung braucht nicht vorher geklärt werden (sie ist da oder nicht), sie muss höchstens hinterher erklagt werden.  8)

Bastel

Zitat von: cfischer in 15.03.2023 10:01
Danke für die Antworten.

Sind leider etwas ernüchternd aber naja selbst Schuld.

Das mit dem gehobenen Dienst habe ich mir auch schon fast gedacht.

Und irgendwie einen Aufstieg beim neuen AG/Dienstherrn kannst du nicht machen? Dann würdest du die Stufen behalten....

cfischer

Das mit dem Aufschub der Nachversicherung ist ein guter Hinweis, danke.

Zitat von: Bastel in 15.03.2023 14:21
Zitat von: cfischer in 15.03.2023 10:01
Danke für die Antworten.

Sind leider etwas ernüchternd aber naja selbst Schuld.

Das mit dem gehobenen Dienst habe ich mir auch schon fast gedacht.

Und irgendwie einen Aufstieg beim neuen AG/Dienstherrn kannst du nicht machen? Dann würdest du die Stufen behalten....

Langfristig wäre das möglich gewesen, nicht aber in den nächsten 7 Jahren, deshalb habe ich mich zum Teil auch für den Wechsel entschieden.

Zitat von: MoinMoin in 15.03.2023 11:17
Zitat von: Coffee86 in 15.03.2023 08:28
Grundsätzlich sollten Stufenverhandlungen VOR der Vertragsunterschrift erfolgen. Nach erfolgter Einstellung & Stufenzuordnung ist da nichts mehr zu machen. D.h. einschlägige oder förderliche Zeiten müssen vorab geklärt werden.
Bedingt richtig, einschlägige Berufserfahrung braucht nicht vorher geklärt werden (sie ist da oder nicht), sie muss höchstens hinterher erklagt werden.  8)

Puhh direkt klagen ist natürlich eine harte Nummer. Ich unterstelle der Personalstelle meines künftigen Dienstherren eher Unwissenheit anstatt Böswilligkeit.

FearOfTheDuck

Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)

Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?

Organisator

Zitat von: FearOfTheDuck in 15.03.2023 18:51
Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)

Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?

Eher unwahrscheinlich, dass in A7 einschlägige Berufserfahrung für eine E10 erworben werden kann.

cfischer

Zitat von: Organisator in 15.03.2023 22:16
Zitat von: FearOfTheDuck in 15.03.2023 18:51
Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)

Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?

Eher unwahrscheinlich, dass in A7 einschlägige Berufserfahrung für eine E10 erworben werden kann.

Bin ja aktuell nur mit A7 besoldet, die Stelle welche ich bekleide ist mit der A9/E9b bewertet.

Grundsätzlich sind die Tätigkeiten schon sehr ähnlich und bauen aufeinander auf und ohne diese hätte ich diese Stelle wahrscheinlich auch nicht bekommen.





Bastel

Zitat von: cfischer in 16.03.2023 14:37
Zitat von: Organisator in 15.03.2023 22:16
Zitat von: FearOfTheDuck in 15.03.2023 18:51
Unwissenheit und Böswilligkeit nimmt sich aber nichts, wenn du daraus den Schaden hast. Auch Unwissenheit kann ja im Klageverfahren beseitigt werden. ;)

Aber ist denn überhaupt klar, dass die Berufserfahrung einschlägig ist?

Eher unwahrscheinlich, dass in A7 einschlägige Berufserfahrung für eine E10 erworben werden kann.

Bin ja aktuell nur mit A7 besoldet, die Stelle welche ich bekleide ist mit der A9/E9b bewertet.

Grundsätzlich sind die Tätigkeiten schon sehr ähnlich und bauen aufeinander auf und ohne diese hätte ich diese Stelle wahrscheinlich auch nicht bekommen.

Mit Glück bzw. Verhandlung werden die Zeiten als förderlich angesehen. Die Hürden für "einschlägig" sind recht hoch. Darauf würde ich nicht wetten.