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[Allg] Bezahlung von Vollzeiturlaub bei Wechsel auf Teilzeit

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Casa:
Das BMI sieht die Regelung im TV zur Quotelung des Urlaubsanspruchs für Zeiten vor wem Wechsel auf Teilzeit als unwirksam an, so dass der bisher erworbene Urlaubsanspruch nicht anhand der Teilzeitquote zu kürzen ist. Zudem wird der gesamte Urlaubsanspruch in Vollzeit auch in Vollzeit bezahlt und nicht nur der Mindesturlaub. Das ist die Folge aus der unwirksamen Regelung im TV.

Die Berechnung des Urlaubsentgelts muss ich mir mal in Ruhe ansehen, spontan versteht das doch keiner  :'(


Wenn du das kurz erklären kannst, wäre das natürlich klasse.

Casa:
Das habe ich gerade noch gefunden.

Richtlinie 97/81/EG, Rahmenvereinbarung für Teilzeitbeschäftigte


--- Zitat ---Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts fällt die Klägerin als Beamtin in den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie (BVerwG, U.v. 23.9.2004 - 2 C 61.03 - juris Rn. 27; U.v. 25.3.2010 - 2 C 72.08 - juris; OVG NW, U.v. 23.2.2011 - 3 A 750/10 - juris; Wittmer a.a.O. § 4 BeamtVG Rn. 63
--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: Casa am 22.03.2023 09:01 ---Das BMI sieht die Regelung im TV zur Quotelung des Urlaubsanspruchs für Zeiten vor wem Wechsel auf Teilzeit als unwirksam an, so dass der bisher erworbene Urlaubsanspruch nicht anhand der Teilzeitquote zu kürzen ist. Zudem wird der gesamte Urlaubsanspruch in Vollzeit auch in Vollzeit bezahlt und nicht nur der Mindesturlaub. Das ist die Folge aus der unwirksamen Regelung im TV.

Die Berechnung des Urlaubsentgelts muss ich mir mal in Ruhe ansehen, spontan versteht das doch keiner  :'(


Wenn du das kurz erklären kannst, wäre das natürlich klasse.

--- End quote ---
Naja, im Grund verstehe ich es so:
Urlaubstage müssen so bezahlt werden, wie die Arbeitstage zu der man sie erworben hat.

Saggse:

--- Zitat von: MoinMoin am 19.03.2023 19:14 ---Wie schon geschrieben, kann dieses Problem im Regelfall locker per weckgeplant werden, wenn man regulär und mit geplantem Vorlauf und ohne Urlaubsüberhang zwischen TZ und VZ wechselt.

--- End quote ---
Interessanter wäre, ob man durch geschickte Unterbrechungen der Teilzeit hier einen finanziellen Vorteil erlangen könnte, indem man seine (befristete) Teilzeit so legt, dass sie kurz vor dem Jahresurlaub endet und kurz nach Ende des Jahresurlaubs fortgesetzt wird. ;-)

MoinMoin:
So wie ich es verstehe ist es derzeitig bei Beamten so, dass du den Urlaub so bezahlt bekommst, wie du ihn erworben hast, sofern du ihn nehmen konntest.
Das wäre bei dem Konstrukt der Fall.
Der Jahresurlaub, der wird dann eben anteilig so bezahlt wie du die Anteile erworben hast.
Sprich die Urlaubstage aus deiner Teilzeit werden auch nur als Teilzeit bezahlt.

Auch ist es fraglich, ob ein AG einer solchen Unterbrechung zustimmen müsste, da du ja Fristen bei der Beantragung einhalten musst.

Faktisch finden solle "Vollzeitbezahlten" Urlaube zumindest nach Elternteilzeit regelmäßig statt und keiner stört sich daran.  ;D

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