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Ausschlussfrist bei Kostenübernahmevereinbarung

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ivarderhilfreiche:
Hallo zusammen,

ich habe vor Beginn meiner Fortbildung eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber geschlossen, wonach er die Unterbringung im Einzelzimmer bezahlt und ich nach Rechnungsstellung die Differenz zum Doppelzimmer in Rechnung gestellt bekomme.

Der Lehrgang/die Fortbildung liegt mittlerweile schon über sechs Monate zurück und ich habe noch keine Rechnung erhalten.

Ist in diesem Fall der § 37 TVöD anwendbar?

Vielen Dank im Voraus.

MoinMoin:
Ich würde mal behaupten, nein, denn es ist ja kein tariflicher Regelungsbestand.

ivarderhilfreiche:
Dankeschön, das habe ich fast vermutet/befürchtet.

Das heißt, es wird die gesetzl. Verjährungsfrist gelten?!

MfG

ivarderhilfreiche:
Hallo zusammen,

ich möchte meine Frage bzw. Fragen nochmals aufgreifen.
Ich habe in der Zwischenzeit eine Rechnung bekommen und bezahlt, falls das entscheidend wäre.

Gibt es eine Möglichkeit, den Betrag zurückzuerhalten?

Vielen Dank.

FearOfTheDuck:
Was spricht denn dagegen, sich an die urprüngliche Vereinbarung zu halten?

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