Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Ausschlussfrist bei Kostenübernahmevereinbarung
ivarderhilfreiche:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 02.06.2023 08:56 ---Was spricht denn dagegen, sich an die urprüngliche Vereinbarung zu halten?
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Im Grunde spricht nichts dagegen, der geforderte Betrag wurde ja von mir beglichen.
Ich möchte lediglich wissen, ob hier vom AG eine Frist (zur Rechnungsstellung) versäumt wurde und ich nicht zahlen hätte müssen.
Opa:
Da es kein tariflicher Regelungstatbestand und auch kein sonstiger Sondertatbestand ist, gilt die 3-jährige Frist nach §195 BGB.
ivarderhilfreiche:
--- Zitat von: Opa am 02.06.2023 12:29 ---Da es kein tariflicher Regelungstatbestand und auch kein sonstiger Sondertatbestand ist, gilt die 3-jährige Frist nach §195 BGB.
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Danke.
Organisator:
und selbst wenn die zu fordernde Zahlung verjährt wäre, ist die Einrede der Verjährung nur ein Instrument, die Zahlung abzulehnen. Eine rechtliche Regelung, verjährte und dennoch geleistete Zahlungen zurückzufordern, besteht nicht.
peer80:
Zumindest von der Einkommensteuer kannst du deine selbst beglichenen Kosten absetzen.
Eine andere Frage: wieso maßt sich ein AG an, dich mit fremden Menschen in einem Doppelzimmer unter zu bringen? Sowas hab ich noch nie erlebt.
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