Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leidensgerechter Arbeitsplatz
Abendsonne83:
Hallo zusammen,
Meine derzeitige Situation sieht folgendermaßen aus: ich bin seit einem Jahr im Krankenstand. In meinem BEM Gespräch wurde vereinbart, dass ich meine Tätigkeit auf meiner letzten Stelle nicht mehr ausüben kann. Ein Attest der Ärzte liegt vor. In diesem Gespräch habe ich auch zugestimmt, dass man mich eventuell Gehaltsmäßig herabstufen kann. Weiter bin ich bereit, von einer Vollzeitstelle auf eine Teilzeitstelle zu wechseln.
Nach langer Zeit habe ich nun ein Schreiben erhalten, dass es im Moment keine andere Tätigkeit für mich gibt, mir aber meine alte Stelle angeboten wird (hier mit Wiedereingliederung).
Der PR ist leider keine große Hilfe...
Nun habe ich mitbekommen, dass es bei uns im Haus demnächst zwei offene Stellen geben wird. Die eine wäre perfekt. Anscheinend hat der PR den Chef auch darauf angesprochen, leider kommen hier fadenscheinige Ausreden (Stelle entspreche nicht meiner Entgeldgruppe - ich hatte aber zugestimmt, dass ü er das Gehalt gesprochen werden kann usw). Schriftlich habe ich hierüber gar nichts... Es sind immer Gespräche zwischen Chef und PR, die mir dann der Herr vom PR beiläufig erzählt.
Laut meinen Ärzten könnten wir schon lange einen Versuch der Wiedereingliederung gestartet haben, aber halt nicht auf dieser Stelle... :( Ich bin so langsam echt verzweifelt. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass da mehr dahinter steckt und ich 'gehen' soll.
Habt ihr einen Rat für mich? Wie geht man in so einer Situation vor? Ich bin so verzweifelt,dass ich fast dazu bereit bin, meine alte Stelle wieder anzunehmen.
Macht es Sinn, den Chef schriftlich um Versetzung auf diesen anderen Arbeitsplatz zu bitten?
Vielen Dank :)
Casa:
Am Besten alles nachweisbar und schriftlich beim Arbeitgeber UND beim SB-BEM UND beim PR einreichen.
1. Art und Umfang der Einschränkungen
2. Bereitschaft zur Arbeit auf anderer Stelle - einem leidensgerechten Arbeitsplatz - verlangen
3. Grundsätzliches Einverständnis mit einer geringer bewerten Stelle geben
Dann müssen die Stellen nur noch frei sein oder werden und der AG muss tätig werden. Andernfalls kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
Bestenfalls liegt schon eine konkrete Stellenbeschreibung vor, sonst eröffnet dies AG die Möglichkeit die Stellen so zu gestalten, dass sie nicht leidensgerecht sind. Das führt nur zu weiteren Problemen
Die Stellen müssen natürlich auch zur Qualifikation passen. Die Dame in der Schulküche kann nun nicht die Amtsleitung werden. Die Verwaltungsfachangestellte im Außendienst E9a kann aber sehr wohl als VFA am Schreibtisch mit einer E6 arbeiten.
Auch mal über eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nachdenken, um in den Genuss von Rechtsschutz zu kommen.
Abendsonne83:
Hallo Casa,
Ich danke dir für deine sehr hilfreiche Antwort.
Ja, der Chef hat bereits bei der zuständigen Kollegin eine Stellenbeschreibung verlangt. Diese hat sie ihm gleich erstellt, liegt also vor.
Diese Stelle wird im Sommer frei, weil die Stelleninhaberin in Rente geht.
Auch von der Qualifikation passt es. Ich habe sogar in diesem Sachgebiet vor einigen Jahren für eine kurze Zeit ausgeholfen. Das werde ich in dem Schreiben auch vermerken.
Leider gibt es hier noch ein Problem: vor einigen Jahren wurde der Kollegin (bei der die Stelle frei wird) und mir ein schriftliches Kontaktverbot erteilt.
D.h. in diesem Schreiben steht, dass ich zb die Küche nicht betreten darf wenn sie sich dort aufhält. Ich darf ihr Büro nicht betreten, bevor nicht die ausdrückliche Erlaubnis vom Chef oder seines Stellvertreters vorliegt. Umgekehrt ist es natürlich auch so usw.
Ich würde es selber nicht glauben, wenn dieses Schreiben nicht vor mir liegen würde.
Laut Aussage PR beruft sich der Chef nun auch, unter anderem, auf dieses Schreiben und deshalb könnte ich nicht auf diese Stelle.
Ist so ein Schreiben rechtens? Darf dass soweit gehen?
FearOfTheDuck:
--- Zitat von: Casa am 15.03.2023 20:33 ---Am Besten alles nachweisbar und schriftlich beim Arbeitgeber UND beim SB-BEM UND beim PR einreichen.
1. Art und Umfang der Einschränkungen
2. Bereitschaft zur Arbeit auf anderer Stelle - einem leidensgerechten Arbeitsplatz - verlangen
3. Grundsätzliches Einverständnis mit einer geringer bewerten Stelle geben
Dann müssen die Stellen nur noch frei sein oder werden und der AG muss tätig werden. Andernfalls kann er sich schadensersatzpflichtig machen.
Bestenfalls liegt schon eine konkrete Stellenbeschreibung vor, sonst eröffnet dies AG die Möglichkeit die Stellen so zu gestalten, dass sie nicht leidensgerecht sind. Das führt nur zu weiteren Problemen
Die Stellen müssen natürlich auch zur Qualifikation passen. Die Dame in der Schulküche kann nun nicht die Amtsleitung werden. Die Verwaltungsfachangestellte im Außendienst E9a kann aber sehr wohl als VFA am Schreibtisch mit einer E6 arbeiten.
Auch mal über eine Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft nachdenken, um in den Genuss von Rechtsschutz zu kommen.
--- End quote ---
Warum nicht?
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Damit könnte grundsätzlich auch die Küchenperle Aufgaben der Amtsleitung übertragen bekommen.
An die Fragestellerin: Bist du schwerbehindert oder schwerbehinderten Menschen gleichgestellt?
Abendsonne83:
@FearoftheDuck: Nein, weder noch
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