Umfang in dem Maße in dem es der Arbeitgeber 1 genehmigt.
Er hat immerhin sicherzustellen, dass die tägliche Arbeitszeit im Rahmen bleibt und das Ruhezeiten eingehalten werden.
Wenn Du -überspitzt gesagt- z.B. bis 16 -Uhr bei AG 1 arbeitest und dann von 22:00 bis 04:00 Uhr als Nachtwächter arbeitest, darfst du nicht um 6:00 Uhr schon wieder bei AG1 auf der Matte stehen.
AG1 muss außerdem überzeugt werden, dass Dein Hauptjob bei ihm nicht unter der Nebenbeschäftigung leidet.
Wenn Du z.B. als Vollzeit 39 Wochenstunden hättest, dann wird AG1 wohl maximal einer Nebenbeschäftigung zustimmen die z.B: bei 20 h AG 1 und 19 h AG 2 liegt.