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Zusätzliche Tätigkeit

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Tahsev:
Hallo lieber Community,

ich bin seit ca. 8 Jahren VZ im öD beschäftigt und möchte bald meine stunden halbieren und eine andere Tätigkeit aufnehmen.

Wäre es grundsätzlich möglich ? gibt es Grenzen bei der Vergütung der zusätzlichen Beschäftigung (darf sie mehr sein als im Öd).

Vielen Dank im Voraus.

Tahsev

Organisator:
Abhängig davon, ob dir dein Arbeitgeber eine Arbeitszeitverkürzung zustimmt, bestimmt sich daraus der Umfang der Nebentätigkeit. Weitere Infos findest du im TVöD.

Tahsev:
vielen Dank für deine Antwort. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sollte kein Problem sein.
Ich konnte im TVöD nichts über die Beschäftigungszeit und der Vergütung finden.

Also wenn ich in meiner Nebenbeschäftigung mehr verdienen würde, welche Auswirkungen es hätte für meine Beschäftigung im TVöD.

ElBarto:
Versteuert werden beide Einkommen zusammen.
Eventuell wäre zu klären welcher AG welche Abgaben (SV/PV/RV...) entrichtet.

Tahsev:
Sicherlich werden beide versteuert, meine Frage ist nur welchen Umfang die zusätzliche Tätigkeit haben darf und ob ich dort evtl. mehr verdienen kann.

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