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Eingruppierung

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MoinMoin:

--- Zitat von: tonystaks am 16.03.2023 19:42 ---1. Ist die vom AG geforderte Tätigkeitsaufzeichung üblich und kann sie zur Bewertung meiner Tätigkeiten herangezogen werden?
2. Wenn ja, wozu dient dann die Stellenbeschreibung?

--- End quote ---
Beides ist die Betrachtung von einer gedachten Soll Tätigkeitsbeschreibung und ein Ist (also tatsächlicher Bedarf) 
Viele AGs sind nun einmal nicht wirklich - im Vorfeld -in der Lage zu wissen, welche Tätigkeiten sie zur Erledigung der Aufgaben benötigen.
Geschweige denn, dass sie eine dauerhafte Fortführung derselben bei geänderten Aufgaben durchführen.

In der REgel ist es aber eben die Chance, sich selber die Arbeitsvorgänge schön zu schreiben.

Casa:
Es kann allerdings nachteilig sein, wenn die Stellenbeschreibung, zur Überzeugung eines Gerichts, die E9b rechtfertigt, die tatsächlichen Tätigkeiten aber nur die E9a.


Jetzt kann man sich überlegen, ob man sich auf die Stellenbeschreibung beruft oder anfängt die Arbeitsleistung aufzuzeichnen.
Der konkrete Bereich ist auch noch wichtig, wie oben bereits genannt.

Sven74:
Das Thema wird bei mir auch im April spannend!

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