@Organisator hat das schon gut auf den Punkt gebracht.
Was meist nicht geht ist: Du bist 6-15 Uhr eingeteilt. Wenn alle Kinder bis 14 Uhr abgeholt wurden, geht der Erzieher nach Hause und arbeitet die fehlende Stunde irgendwann nach.
Dass nicht genug Arbeit vorhanden ist, ist das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers, hier des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers.
Ich kann mir schwer vorstellen, dass bei zuvor festgelegten Schichten, Minusstunden entstehen. Auch wenn die Erzieher eher gehen dürfen.
Im Grunde ist es ganz einfach. Das Kind ist für 4, 6 oder 8 Stunden in der Kita angemeldet. Abhängig von der Stundenzahlt wird ein Beitrag oder ein Entgelt entrichtet. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern bei einer vereinbarten Betreuungszeit von 8 Stunden nun 5, 7 oder 8 Stunden in Anspruch nehmen.
Verträge sind einzuhalten. Für den Bereich Kita sind beantragte und vereinbarte Zeit einzuhalten und die Gebühr ist zu zahlen (Privatrecht) bzw. ist der Beitrag für die beantragte und bewilligte Inanspruchnahme der öR Einrichtung KiTa (Verwaltungsrecht) zu entrichten.
Stell dir vor du bist Maschinenführerin an einer Metallstanze in einer Besteckfabrik. Du stanzt also Löffel und Gabeln aus Metall. Dein Arbeitgeber teilt dich von 6-14:30 Uhr an der Maschine ein. Ab 13:30 Uhr hast du keine Metallrohlinge mehr, um Löffel und Gabeln zu stanzen. Du hast einen Vollzeitarbeitsvertrag mit 8 Stunden pro Tag, hier z. B. 6-14:30 Uhr inklusive 30 Minuten Pause.
Du stehst also an der Maschine und hast nichts zu tun. Dafür musst du bezahlt werden, da der Arbeitgeber dich vertragsgemäß beschäftigen und bezahlen muss (!) und er das unternehmerische Risiko trägt, wenn er keine Beschäftigung für dich hat.
Du wirst heute also mit den vereinbarten 8 Stunden bezahlt - obwohl du nur 7 Stunden beschäftigt warst - und musst morgen, wenn die verspätete Lieferung neuer Metallrohlinge eintrifft, keine 9 Stunden arbeiten.
Nun kann es passieren, dass eine Aufgabe aus betrieblichen Gründen länger dauert. Betriebliche Gründe sind z. B. die verspätete Lieferung der Metallrohlinge. Der Arbeitgeber will nun, dass du 9 Stunden arbeitest, damit der "wichtige Auftrag" heute noch fertig wird und versandt werden kann. Du bist bereit heute 9 Stunden zu arbeiten.
Das bedeutet, dein Arbeitgeber muss dir für gestern 8 Stunden bezahlen, obwohl du nur 7 Stunden gearbeitet hast. Außerdem muss er dir heute die 9 Stunden bezahlen, weil du länger, als die vertraglichen 8 Stunden pro Tag, gearbeitet hast.
Metallrohlinge fehlen, Kinder sind krank, Kinder werden früher abgeholt usw. Das sind alles betriebliche Risiken, die den Arbeitnehmer null zu interessieren haben.
Soweit der sehr häufig geltende Grundsatz.
Etwas Anderes kann gelten, wenn ein Arbeitszeitkonto existiert. Dazu weiß @Organisator aber sicher mehr, wenn die entsprechende Regelung bekannt ist.