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Rentenonkel:

--- Zitat von: chetti am 27.03.2023 12:14 ---Stimmt so nicht ganz:

§ 11 Abs. 1 ATV –Tarifvertrag Altersversorgung:

"Anpassung und Neuberechnung

(1) Die Betriebsrenten werden, beginnend ab dem Jahr 2002, zum 1. Juli eines jeden Jahres um 1,0 Prozent dynamisiert."

--- End quote ---

Diese Regelung folgt allerdings dem § 16 BetrAVG. Sollte dort eine Anpassung auf beispielsweise 1,5 % erfolgen, müsste auch der § 11 Abs. 1 ATV (bzw. die vergleichbaren Regelungen in den anderen Tarifbereichen) entsprechend geändert werden.

§ 16 BetrAVG normiert die Mindeststandards bei der Dynamisierung der Altersvorsorge.

Johann:
Im Übrigen erfolgt die Erhöhung von 1% p.a. erst ab Auszahlungsbeginn. Während der Ansparphase gibt es überhaupt keine Dynamisierung. Da ist ein Versorgungspunkt seit Äonen 4€ wert und wird auch weiterhin 4€ wert sein.
Wenn du also mit 20 nach der Ausbildung deinen ersten Versorungspunkt verdienst und mit 70 in den Ruhestand gehst, kriegst du inflationsbedingt nicht einmal mehr ein Überraschungsei dafür, selbst wenn du es vom Brutto kaufen könntest.

Britta2:

--- Zitat von: Organisator am 26.03.2023 11:12 ---Für jedes Kind bekommt man vom Steuerzahler Rentenbeiträge geschenkt, als hätte man gut 100.000 Euro verdient. Ob das Kind nun Steuern und Beiträge zahlt, oder nicht.

--- End quote ---

Geschenke? Kaufen Sie ein Bier für 10€ und sie bekommen einmalig von mir und nur heute einen Wodka dazu GESCHENKT ...

chetti:
Da im Absatz 3 des § 16 BetrAVG von wenigstens eins vom Hundert die Rede ist, obliegt es den Tarifvertragsparteien im Rahmen von Tarifverträgen die tatsächliche Dynamisierung festzulegen. Das ist mit dem ATV-Altersverorgung geschehen (ab 2002: 1 %). Die könnte auch 3 oder 4 oder 5 v.H. durch Tarifvertrag vereinbart werden. Das setzt aber voraus, dass die Gewerkschaften dementsprechende Forderungen geltend machen. Natürlich bestünde auch die Möglichkeit, durch den Gesetzgeber den § 16 Abs. 3 BetrAVG zu ändern.

Ich sehe aber zunächst die Gewerkschaften in der Pflicht.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Johann am 27.03.2023 12:21 ---Im Übrigen erfolgt die Erhöhung von 1% p.a. erst ab Auszahlungsbeginn. Während der Ansparphase gibt es überhaupt keine Dynamisierung. Da ist ein Versorgungspunkt seit Äonen 4€ wert und wird auch weiterhin 4€ wert sein.
Wenn du also mit 20 nach der Ausbildung deinen ersten Versorungspunkt verdienst und mit 70 in den Ruhestand gehst, kriegst du inflationsbedingt nicht einmal mehr ein Überraschungsei dafür, selbst wenn du es vom Brutto kaufen könntest.

--- End quote ---

Die Anzahl der Versorgungspunkte ergibt sich aus dem Verhältnis eines Zwölftels des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgeltes zum so genannten Referenzentgelt (1.000,00 €), multipliziert mit dem Altersfaktor.

Der Altersfaktor beinhaltet eine jährliche Verzinsung des eingezahlten Kapitals von 3,25 v. H. während der Anwartschaftsphase und von 5,25 v. H. während des Rentenbezuges. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalles Erwerbsminderung ebenso berücksichtigt wie das Risiko der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung.

Rechenbeispiele:

a) Ein zum Jahresende 20-jähriger erzielt ein zusatzversorgungspflichtiges Jahresbruttoarbeitsentgelt in Höhe von 35.000,00 €. Es werden ihm 8,17 Versorgungspunkte (32,67 EUR) auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben. (Rechenweg: 35.000,00 € : 12 : 1.000,00 € Referenzentgelt x Altersfaktor 2,8; kaufmännisch gerundet)

b) Ein zum Jahresende 40-jähriger erzielt ein zusatzversorgungspflichtiges Jahresbruttoarbeitsentgelt in Höhe von 35.000,00 €. Es werden ihm 4,38 Versorgungspunkte (17,52 EUR) auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben. (Rechenweg: 35.000,00 € : 12 : 1.000,00 € Referenzentgelt x Altersfaktor 1,5; kaufmännisch gerundet)

c) Ein zum Jahresende 60-jähriger erzielt ein zusatzversorgungspflichtiges Jahresbruttoarbeitsentgelt in Höhe von 35.000,00 €. Es werden ihm 2,63 Versorgungspunkte (10,52 EUR) auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben. (Rechenweg: 35.000,00 € : 12 : 1.000,00 € Referenzentgelt x Altersfaktor 0,9; kaufmännisch gerundet)

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