Autor Thema: § 29 Abs. 1a  (Read 1269 times)

Ole

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§ 29 Abs. 1a
« am: 20.03.2023 07:12 »
Kind ist am 19.03.2023 geboren, bekommt der Vater dennoch den einen Tag Arbeitsbefreiung nach § 29 Abs. 1a TVÖD?

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Antw:§ 29 Abs. 1a
« Antwort #1 am: 20.03.2023 08:04 »
Erfreu das Forum doch mit etwas mehr Hintergrund - oder sollen jetzt alle den Passus nachlesen und den Hintergrund deiner Frage erahnen?

Apek

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Antw:§ 29 Abs. 1a
« Antwort #2 am: 20.03.2023 08:10 »
Weshalb denn nicht? Der Tag Arbeitsbefreiung ist ja anlässlich der Geburt zu gewähren und nicht am Tag der Geburt.
In meinem Fall habe ich einen Monat Elternzeit "Ab Geburt" genommen und zum abrunden einen Tag Urlaub sowie diesen Tag der Arbeitsbefreiung angehängt. Das ist natürlich nur annekdotisch und entfaltet keine Rechtskraft.

SiegVibe

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Antw:§ 29 Abs. 1a
« Antwort #3 am: 21.03.2023 10:28 »
Die Arbeitsbefreiung ist im Zusammenhang mit der Niederkunft der Ehefrau/Lebensgefährtin zu nehmen. Das ist schonmal was anderes als die Geburt des Kindes. Somit schließt es auch bspw. Zeiten der persönlichen Verhinderung (§ 616 BGB) aufgrund der Begleitung der Ehefrau/Lebensgefährtin von Krankenhaus in die Wohnung ein. Solange ein Zusammenhang zwischen Anlass und persönlicher Verhinderung bejaht werden kann, ist Arbeitsbefreiung zu gewähren.