Autor Thema: [BW] Kostenvoranschlag Zahnarzt  (Read 1385 times)

Poincare

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[BW] Kostenvoranschlag Zahnarzt
« am: 20.03.2023 13:24 »
Ich bewege mich vermutlich mit diesem Thema an der Grenze der Forenpassung:

2017 habe ich für eine Zahnbehandlung einen Kostenvoranschlag machen lassen. Verschiedene private Faktoren sowie Pandemie haben dazu geführt, dass ich erst dieses Jahr die Behandlung machen lassen kann. Der damalige Kostenvoranschlag beinhaltete GKV, nun bin ich Beamter/privatversichert.
Der Zahnarzt versicherte mir, an der Behandlungsperspektive hat sich nichts geändert. Ich habe nun, 6 Jahre später, nochmal den gleichen Kostenvoranschlag bekommen, die Gebührensätze sind noch gleich, aber auf mysteriöse Weise haben sich manche Faktoren deutlich gesteigert (teilweise von 1 auf 3,8). Unterm Strich komme ich jetzt vermutlich trotzdem besser weg, auch wenn die PKV in diesem Falle nicht zahlt, sondern nur ggf. die Beihilfe.

Wie würdet ihr vorgehen? Erst bei der Beihilfe einreichen, und sehen, was die überhaupt erstatten? Beim Zahnarzt monieren, dass er für die gleiche Behandlung nun in Kenntnis der Versicherungssituation mehr will? Oder kann man eh nichts machen, weil er nur den Voranschlag anpasst und die Kosten dann hinterher trotzdem mit dem höheren Faktor abrechnet?

Unterm Strich ein Unterschied von knapp 500 € vor Erstattungen.

Ozymandias

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Antw:[BW] Kostenvoranschlag Zahnarzt
« Antwort #1 am: 20.03.2023 13:38 »
Der Kostenvoranschlag von der GKV ist eigtl. nutzlos, da die Gebührenordnung völlig unterschiedlich sind.
Die Beihilfe zahlt selbst bei Faktor 3,5 oftmals problemlos. Muss der Zahnarzt dann halt begründen.

Problem in BW sind die Begrenzung bei Labor- und Materialkosten auf 70% der Beihilfe. Dort wird der Hauptteil selber zu tragenden Kosten liegen. Ein Kostenvoranschlag ist bei der Beihilfe BW meines Wissens nicht notwendig. Bei manchen PKV Tarifen allerdings zwingend notwendig. 

Matze1986

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Antw:[BW] Kostenvoranschlag Zahnarzt
« Antwort #2 am: 20.03.2023 13:44 »
Ganz wichtig ist zunächst:
Kostenvoranschlag bei der Beihilfestelle UND der PKV einreichen und genehmigen lassen!
Das wird zu 99% genehmigt und man sieht dann schon wo die Reise in Sachen Selbstkosten hingeht.


Ein Problem könnte es geben:
Sie haben ja selbstverständlich vor Abschluss der PKV wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand gemacht. Hier könnte die Behandlung ausgeschlossen sein.

Poincare

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Antw:[BW] Kostenvoranschlag Zahnarzt
« Antwort #3 am: 20.03.2023 14:30 »
Wie oben geschrieben zahlt die PKV natürlich nicht, weil ich die angeratene Behandlung wahrheitsgemäß angegeben habe. Ein Einreichen des Kostenvoranschlages ist also nicht notwendig.
Das bedeutet aber auch gleichzeitig, dass ich diesen Anteil auf jeden Fall selbst trage, zusätzlich zu dem nicht von der Beihilfe erstatteten Materialkostenanteil. Daher mein Interesse an der Angemessenheit der Kosten.

@Ozymandias: Inwiefern unterscheidet sich denn die Gebührenordnung? Es stehen ja die exakt gleichen Leistungen mit den gleichen Grundpreisen drauf, nur der Faktor (der so wie ich es verstehe ja die Schwierigkeit angeben soll) hat sich geändert, obwohl sich an der Behandlung und damit an der Schwierigkeit zumindest voraussehbar nichts geändert haben kann.