Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit

<< < (4/4)

Aratrim:
Entschuldigt die späte Antwort.
Wir hatten kürzlich Zwischenprüfungen und es folgte eine Auszeit für die kleine Anwärterseele.

Aber jetzt nochmal zu den Fragen:

Es bestand eine große Anwartschaft bei der Conti im Vorgängertarif vom Comfort mit damals noch 70/30 Beihilfe. Dieser wäre zur Aktivierung in einen beihilfekonformen 50/50 Tarif umgewandelt worden. Das ganze unter Beibehalt der alten Alterskohorte die ohne neuen Zugang in den Tarif natürlich überaltert.
Weiterhin wurde in dem alten Tarif nur beihilfefähige Kosten übernommen.
Z.b. :Bezahlt der Bund nur 2 Implantate pro Kiefer bei Zahnersatz. Da die Beihilfe in dem Fall für das dritte Implantat im Kiefer 0 € ist bezahlt auch die Conti 0€. Da dies aber nicht alle Versicherungen machen wollte ich eine, die über die Restkostenversicherung auch nicht beihilfefähige Positionen ausgleicht.
Die Aktivierung dieses schlechten Tarifes wäre in der Größenordnung von ca. 400 Euro/Monat gewesen.

Da ich durch die Abgangsuntersuchung als Soldat, meiner G Akte sowie der amtsärztlichen Untersuchung der festen Überzeugung war und bin, ohne Risiken gesund zu sein habe ich zur Verbeamtung verschiedene Angebote eingeholt für einen guten Versicherungsschutz bei einer anderen Versicherung. Z.b. DBK, DKV, Barmenia, signal iduna, LVM usw.
Durch die Sichtung der Stiftung Warentest wurde es dann die Barmenia im Toptarif für 360 Euro/Monat bei besseren Konditionen als bei der Conti.

Alleine das große Checkup bei einem Arzt im Kölner Süden waren dann gut 1800 Euro in den ersten Monaten nach der Verbeamtung. Dazu kamen nach bald 20 Jahren in der freien Heilfürsorge als Soldat, natürlich einige Vorsorgeuntersuchungen die am Ende bei der Versicherung das bestreben gestartet haben sich von mir zu trennen.
Obwohl diese Untersuchungen sogar gegenüber dem Vertreter genannt wurden und als unkritische Kosten gesehen wurden.

Es folgte die Korrespondenz mit der Hauptverwaltung in der ich einige Befunde begründen sollte u.a. die fehlerhaften Rechnungen die genannt wurden. Auf einem von mir zur eigenen Entlastung übersendeten CT Befund stand trotz "Gesund und keine gefunden Grunderkrankungen"  in einem Nebensatz etwas von einer leicht emphysematischen-bullösen Veränderung auf dem rechten Oberlappen der Lunge.
Obwohl dies von keinem Bundeswehrarzt je als negativ eröffnet wurde, wurde dies als unterschlagener Befund gewertet und gemäß den internen Risikokatalog der Barmenia mit eine Zuschlag versehen. 210% mit der Begründung hätte man dies gewusst wäre der Vertrag nur so zustande gekommen.
Diesen internen und jeweils von Versicherung zu Versicherung unterschiedlichen Katalog darf man als Kunde nur bei einer Klage einsehen und muss bis dahin glauben was die Versicherung dort argumentiert.
Unter uns Klosterbrüdern sage ich mal frech, dass wenn eine Versicherung vor hat jemanden los zu werden sucht sie so lange bis sie etwas gefunden hat. Betriebswirtschaftliche Gründe und auch teilweise der verständliche Schutz der Solidargemeinschaft stehen hier im Vordergrund.

Da weder zur Antragsstellung bei der Gesundheitsvita zur Antragsstellung trotz Risiken weitere Auskünfte eingeholt wurden noch vom Vertreter die Öffnungsaktion genannt wurde habe ich mir die Hilfe eines Anwalts für (Versicherungs-)Vertragsrecht geholt. Der Pflicht zur Wahrheit bin ich beim Antrag durch viele viele Befunde nachgekommen. Hierbei waren die letzten drei Jahre mit Aufzählungen der Aufenthalte im Bundeswehrzentralkrankenhaus und jeder noch so kleinen Sache lückenlos.
Eine für den normalen PKV-Kunden treffende Erhöhung, in einem Maße falls "das Risiko vorher bekannt gewesen wäre", gilt für uns Beamte nur bedingt. Ja dem Herrn Mustermann kann man dort zur Heilung des Vertrages 210 % aufschlagen. Hätte die an der Öffnungsaktion teilnehmende Versicherung aber bei einem Beamten diese Risiken bewertet wären maximal 30% Zuschlag dazu gekommen.
Darauf beziehe ich mich in der Streitsache. 
Weiterhin ist auch das Urteil OLG Dresden, Beschluss vom 10. März 2021 – 4 U 2372/20 hilfreich. Bei dieser verletzt ein Markler oder Agent seine Vertragspflichten, wenn er den Hinweis auf eine Öffnungsaktion unterlässt, mit der innerhalb der ersten Monate nach Verbeamtung eine Aufnahme ohne Leistungsausschluss und Risikoprüfung gegen einen Beitragszuschlag von maximal 30% erreicht werden kann.(Rn.22).
Daher habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, auch wenn mein Anwalt erst gar nicht wusste was eine Öffnungsaktion ist ~seuftz~.

Fazit: 1)Letztlich sollte man sich doppelt überlegen eine bestehende Anwartschaft zu kündigen. Die ersten Jahre in einer neuen Versicherung können auch gesund nach hinten los gehen.
2)Eine Öffnungsaktion ist eine gute Möglichkeit um einigermaßen rechtssicher seine Ruhe haben zu können. Es geht hier nicht um das verschweigen sondern eher darum dass die andere Seite dann dort auch schwerer Gründe findet wenn sie welche finden wollen.
3)So nett auch der jeweilige Vertreter vor Ort auch ist, er ist jeweils nur Bittsteller in der Hauptverwaltung. Meiner hat sich auch für mich eingesetzt und geschrieben man möge den Risikozuschlag doch zurück nehmen und wie ehrlich ich doch war. Das ganze natürlich auch um selber nicht heran gezogen zu werden. Es kam noch nicht mal ne Antwort aus der Zentrale.

Das ganze ist natürlich auch nur eine Meinung zur Öffnungsaktion die sich durch die entsprechenden Erfahrungen gebildet hat und hat keinen Anspruch darauf hat in allen Fallen die beste zu sein.
Trotzdem sieht man auch daran wie es ohne schief laufen kann.

Liebe Grüße und einen schönen Feiertag.. 
 

Max:
Das ist natürlich maximal doof gelaufen.
Was dir das Urteil zur Öffnungsaktion bringen soll erschließt sich mir jedoch nicht.
Der Makler wird dich nicht dazu aufgefordert haben Vorerkrankungen und Befunde zu verschweigen, eben genau um sein Haftungsrisiko zu begrenzen.
Da die reguläre Annahme der Öffnungsaktion vorzuziehen ist sehe ich hier kein Versagen beim Makler. Eher wäre es eine Fehlberatung wenn er dich trotz möglicher regulärer Aufnahme in den Öffnungstarif navigiert.

Alleine die Kosten der Vorsorgeuntersuchungen dürfte den Versicherer nicht dazu veranlasst haben den Vertrag anzupassen. Im Idealfall bekommt er schriftlich,  dass du gesund bist und diese Untersuchungen sind fix bezahlt und kommen in der Höhe nicht andauernd wieder.
Wenn jedoch diese Untersuchungen mit (krankhaften) Befunden sind die über deine Angaben im Antrag hinausgehen,  ist auch klar,  dass der Versicherer nachforscht ob diese vorher bekannt waren und nicht angegeben wurden.
Da musste ich anfangs einige Rechnungen korrigieren lassen,  will die Ärzte haarsträubende Zustände beschrieben nur um den 3,5x Satz zu belegen.

Ansonsten kann man nur jedem abraten eine eigene Einschätzung von Befunden vorzunehmen sondern man reicht alle Befunde und Arztbriefe mit ein.

BWBoy:
Falls das Thema für dich noch relevant ist kann ich nochmal meinen Fall schildern.

Ich hatte zum Zeitpunkt wo ich in der PKV gestartet bin die Diagnosen leichte Skoliose und Knorpelschaden 2.Grades. beides heilt natürlich nicht.

Legen wir den Focus mal auf den Knorpelschaden, da er ja irgendwo ähnlich zu deiner Bandscheibengeschichte gelagert ist.
Bei mir war die Diagnose damals keine 8 Wochen her. Ich habe den Knorpelschaden angeben und wahrheitsgemäß gesagt, dass er mir keine mehr Probleme bereitet. Bei mir hatte der Vertreter während Hausbesuch das Antragsformular ausgefüllt. Ich habe nur geantwortet.

Naja ich habe dann meinen Versicherungsvertrag ohne Risikozuschlag oder Ausnahmen bekommen.
Beim Lesen viel mir auf, dass der Vertreter wohl geschrieben hatte, der Knorpelschaden wäre ausgeheilt.
Daraufhin habe ich an die PKV geschrieben und erklärt, dass das so natürlich nicht stimmt, weil der Knorpelschaden ja nicht heilt. Er wäre beschwerdefrei, nicht ausgeheilt. Dies wurde dann in meine Akte aufgenommen und seitdem ist das Thema durch. Weiterhin kein Risikoaufschlag, und kein Ausschluss.
Einen Risikoaufschlag hätte ich zur Not auch akzeptiert, einen Ausschluss gerade am Bewegungsapperat auf keinen Fall, denn egal was man über die Jahre sonst noch für Wehwehchen bekommt. Es lässt sich von der PKV dann immer fein auf die Vorerkrankung am Bewegungsapperat schieben.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version