Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Umkleidezeit, Waschzeit und das Schreiben der Stundenzettel keine Arbeitszeit?
Peter85:
Wir sind ein kleinerer kommunaler Bauhof und bisher wurden den Mitarbeitern immer 15 Minuten Zeit vor dem Feierabend bereit gestellt um die Stundenzettel zu schreiben, Hände zu waschen und sich umzuziehen.
Neuerdings ist unser Vorgesetzter aber immer wieder auf der Linie, dass diese Tätigkeiten nicht zur eigentlichen Arbeitszeit gehören und somit außerhalb der Arbeitszeit ( 7-16 Uhr) erledigt werden müssen.
Als Argument dafür kommt nur, dass davon nichts im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag erwähnt wird.
Grundsätzlich würde ich da ja auch mitgehen und Umkleidezeiten nicht als Arbeitszeit sehen aber Händewaschen sowie das Schreiben von Stundenzetteln fallen da, meiner Meinung nach, unter die reguläre Arbeitszeit.
Die eingeräumten 15 Minuten existieren nicht erst seit kurzem sondern durchaus seit deutlich mehr als 20 Jahren.
Ich muss aber auch sagen, die bisherige Regelung wird von einigen Mitarbeitern extrem ausgenutzt, so dass einzelne Kollegen bereits gegen 15:50 in nicht Dienstlicher Kleidung bereit stehen um den Feierabend (16 Uhr) zu empfangen.
Opa:
Stundenzettel schreiben ist definitiv Arbeitszeit.
Hände waschen und umziehen könnte auf einem Bauhof Arbeitszeit sein, muss es aber nicht zwingend.
Unabhängig davon würde ein Gericht hier wohl bezüglich der Viertelstunde „Rüstzeit“ auf betriebliche Übung entscheiden, soweit nachgewiesen werden kann, dass dies seit 20 Jahren ungeschriebenes Gesetz ist.
Die Arbeit bereits gegen 15:50 Uhr niederzulegen, wenn eine Arbeitszeit bis 16 Uhr festgelegt ist, kann der Arbeitgeber hingegen unmittelbar unterbinden.
Zum umziehen ein jüngeres Urteil: BAG, 17.11.2015 – 1 ABR 76/13: Hier geht es um „auffällige Dienstkleidung“ - das BAG entschied auf Arbeitszeit.
Casa:
Da hier sicher gefordert wird Arbeitsschutzkleidung zu tragen, ist die Zeit zum Umziehen Rüstzeit und damit Arbeitszeit.
Wer sich zuhause umzieht und das auch darf, weil die Schutzkleidung nicht im Betrieb verbleiben muss, erhält keine Rüstzeit.
Das Waschen der Hände ist ebenfalls Arbeitszeit.
Ich halte 15 Minuten nicht für unangemessen. Wer schneller fertig ist, den darf der Chef das nächste mal 10 Minuten länger arbeiten lassen, damit er 16 Uhr umgezogen ist.
Hier was zum Nachlesen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/umkleidezeit-als-arbeitszeit-im-oeffentlichen-dienst/voraussetzungen-fuer-die-umkleidezeit-als-arbeitszeit_144_481422.html
citar0:
Stundenzettel, Umziehen, Hände waschen ist alles Arbeitszeit. Bei uns fällt auch Duschen darunter. Extremes Ausnutzen wenn man um 10 vor 4 umgezogen ist? Man kann ja auch in Privatkleidung Stunden schreiben ;)
Prüfer SH:
Oh mein Gott. Wo soll das noch hinführen.
Kein Wunder, dass man kein Personal mehr findet.
Was denken sich einige eigentlich? Das ist doch kein Privatvergnügen.
Lass dich nicht ärgern und vor allem nicht verarschen 8)
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