Autor Thema: [BY] Dienstliche Beurteilung - Vergleichsgruppe und Notenspiegel  (Read 3081 times)

matzl

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Hallo Zusammen,

Ist es üblich (oder sogar irgendwo geregelt), dass nach der Beurteilungsrunde eine Übersicht/Rangliste/Notenspiegel bereitgestellt wird, damit der einzelne Beamte sich im Gesamtgefüge einordnen kann?
Für den Bund ist es in §50 Abs. 4 BLV explizit geregelt. Gibt es sowas für Bayern auch?
Muss darüber hinaus die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe offengelegt werden? (z.B. alle Polizisten des mittleren Diensts aus der PI XYZ, oder alle Beamten aus dem Gesundheitsamt ABC Abteilung XYZ)

Danke und Grüße

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Üblicherweise ja, (Vergleichsgruppen). Details dazu ergeben sich aus der jeweiligen Regelung (z.B. Dienstvereinbarung) zu den Beamtenbeurteilungen in der jeweiligen Behörde bzw. Ressort.

eros

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Hallo zusammen,
das würde mich auch interessieren. Wird dies irgendwo veröffentlicht bzw. wie komme ich an das Ranking?

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Hallo zusammen,
das würde mich auch interessieren. Wird dies irgendwo veröffentlicht bzw. wie komme ich an das Ranking?

Ja, wird es.
Details dazu ergeben sich aus der jeweiligen Regelung (z.B. Dienstvereinbarung) zu den Beamtenbeurteilungen in der jeweiligen Behörde bzw. Ressort.

Allgäuer

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Über welches Gesetz wird dies in Bayern geregelt?

So ein Ranking habe ich noch nie gesehen. Wenn es aber möglich ist, wäre dies sehr interessant!!

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Über welches Gesetz wird dies in Bayern geregelt?
Details dazu ergeben sich aus der jeweiligen Regelung (z.B. Dienstvereinbarung) zu den Beamtenbeurteilungen in der jeweiligen Behörde bzw. Ressort.

Poincare

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Bei uns in BW wird die Rangliste bzw. der Notenspiegel sogar schon vor der Beurteilungsrunde bereitgestellt.

Allgäuer

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Details dazu ergeben sich aus der jeweiligen Regelung (z.B. Dienstvereinbarung) zu den Beamtenbeurteilungen in der jeweiligen Behörde bzw. Ressort.

Wir sind hier im Forum für Landesbeamte und es geht um Bayern. Hat jedes Ressort eine eigene Dienstvereinbarung? Dachte, es gelten hier die gleichen Gesetze.

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Details dazu ergeben sich aus der jeweiligen Regelung (z.B. Dienstvereinbarung) zu den Beamtenbeurteilungen in der jeweiligen Behörde bzw. Ressort.

Wir sind hier im Forum für Landesbeamte und es geht um Bayern. Hat jedes Ressort eine eigene Dienstvereinbarung? Dachte, es gelten hier die gleichen Gesetze.

Mir ist nicht bekannt, ob es für die Beurteilung von Beamten gesetzliche Grundlagen gibt, die in der Detailtiefe die vom TE genannten Fragen hinsichtlich der Vergleichsgruppe und der Notenspiegel regeln. Dies ist nach meiner Erfahrung in Dienstvereinbarungen geregelt, die auch übergreifend für größere Bereiche ("Ressort", wenn auch im Landeskontext vielleicht nicht ganz passend gewählter Begriff) solche Fragen regeln.

algo86

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Also mir ist sowas in Bayern bisher unbekannt.
Bin bei einer staatlichen Körperschaft.

Segglmeier

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Kommt wohl darauf an. Im StMJ-Bereich gibt es im Intranet zwar keine namentliche Ranking-Tabelle (wär ja auch schon schöner...) sondern halbjährlich für die jeweiligen Gruppen eine Übersicht mit wievielen Punkten man voraussichtlich im nächsten halben Jahr mit einer Beförderung rechnen kann.

Für die QE2 steht das z.B. jetzt von A8 auf A9 für die Runde Herbst 2022 (Nov. - April) so drin:

c) Beförderung von Justizhauptsekretären / Justizhauptsekretärinnen
(BesGr. A 8) zu Justizverwaltungsinspektoren / Justizverwaltungsinspektorinnen (BesGr. A 9)
 allgemeine Vergleichsgruppe: Gesamtprädikat 10 Punkte, Durchschnittswert der Superkriterien 10,47 Punkte, Vorbeurteilung 8 Punkte, Durchschnittswert der Superkriterien der Vorbeurteilung 8,40 Punkte

algo86

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Die Offenheit finde ich gut.
Bei uns ist es ein großes Mysterium, wer wann und wieso befördert wird....

Unlucky

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Hi, bei uns, Staatsbeamter bei einem LRA, also StMI, gelten diese Beförderungsrichtlinien hier:

https://drive.google.com/file/d/1hCPKLU1JSoYrhy30zX_-5ESKnhw9Vm51/view?usp=sharing

Wobei ich nicht weiß ob die angewendet werden, keiner da den man fragen kann mit dem ich nicht schon Ärger hatte. Meine Beurteilung wurde noch nicht ausgehändigt bzw. habe ich nach Weigerung der Unterschrift bei der Eröffnung diese nicht mitnehmen können, ist jetzt dann 3 Wochen her.