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Behördenwechsel Möglichkeiten

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dieterthomashack:

--- Zitat von: MoinMoin am 22.03.2023 13:11 ---
Also was den nun ?
Neuer AG oder nicht neuer AG?
Bitte nicht Behörde/Dienststelle mit AG verwechseln!
Bleibt jetzt das Land dein AG oder wechselst du den AG?

Wenn du beim gleichen AG bleibst, dann kann bei einer kompletten Beendigung des alten Vertrages (also Urlaub etc. alles finalisiert) und Abschluss eines neuen Vertrages er theoretisch dir förderliche Zeiten anerkennen.

Wenn der AG gewechselt wird erst Recht.


--- End quote ---
Ok sorry mein Fehler. Der AG bliebe derselbe (Land NRW).  Wenn ich jetzt mal zusammenfasse wäre das einfachste für mich als AN bei der jetzigen Behörde/Dienststelle zu kündigen und direkt ohne Zwischenlaufzeiten bei der neuen Behörde/Dienststelle anzufangen. Z. B. Kündigung zum 30.03. und Neuer Arbeitsvertrag bei anderen Dienststelle ab 01.04.23.

Wo steht im Gesetz, dass man dann trotzdem keine Probezeit hat aufgrund des Kündigungsschutzgesetztes. Konnte leider nichts finden.

MoinMoin:
Im KSchG §1 Abs. 1 steht doch, dass es gilt, wenn man 6 Monate beim gleichen AG beschäftigt ist.
Was also soll da eine Probezeit bewirken? Das Gesetz aushebeln?

Wenn du kündigst und der AG stellt dich wieder -in einer höheren EG- ein dann kann es aber auch passieren, dass du wieder in Stufe 1 landest und die Stufenlaufzeit von neuem beginnt.
Auf mehr hast du da kein Rechtsanspruch.

dieterthomashack:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.03.2023 06:49 ---Im KSchG §1 Abs. 1 steht doch, dass es gilt, wenn man 6 Monate beim gleichen AG beschäftigt ist.
Was also soll da eine Probezeit bewirken? Das Gesetz aushebeln?

Wenn du kündigst und der AG stellt dich wieder -in einer höheren EG- ein dann kann es aber auch passieren, dass du wieder in Stufe 1 landest und die Stufenlaufzeit von neuem beginnt.
Auf mehr hast du da kein Rechtsanspruch.

--- End quote ---

Kündigen würde ich auch nur, wenn ich schriftlich den neuen Vertrag habe in dem die EG und Stufe eindeutig festgelegt sind.

Wie sieht es mit Resturlaub aus. Ich habe noch 30 Tage aus dem alten Jahr und anteilsmäßig alle Tage aus dem diesjährigen Urlaubsanspruch. Müssen diese dann von der jetzigen Behörde ausgezahlt werden oder würden die  bei einer Kündigung verfallen? Hinzu kommen auch noch Überstunden.

MoinMoin:
Der Alte Arbeitsvertrag muss komplett abgegolten und erledigt werden (also Stunden/Urlaub alles auf 0)
Sonst ist es kein neuer AV, sondern nur ein Änderungsvertrag und der Trick mit förderliche Zeiten ist nicht anwendbar.

Und nur zur Info: deine jetzige Behörde zahlt dir nichts aus, es ist dein AG und das ist das Land!

Aber mal ein ganz Dumme Frage:
Warum sollte der AG den ganzen Zirkus machen?
(Er kann dich ja einfach versetzen/abordnen und du musst dann schon sehr gute Argumente haben um das abzulehnen, verhagelst dir dann aber natürlich zukünftige HGs)
Was sagt er und der betroffene PR dazu?
Wenn du dich auf die neuen Stelle bewirbst, muss du auch Kandidat 1 sein und meilenweit kein geeigneter Gegenkandidat existieren, denn sonst geht es tarifkonform mit den förderlichen Zeiten auch nicht.
Der Ag könnte das ganze auch locker via §16.5 lösen, wenn er dir unbedingt was gutes tun will.

dieterthomashack:

--- Zitat von: MoinMoin am 23.03.2023 08:00 ---Der Alte Arbeitsvertrag muss komplett abgegolten und erledigt werden (also Stunden/Urlaub alles auf 0)
Sonst ist es kein neuer AV, sondern nur ein Änderungsvertrag und der Trick mit förderliche Zeiten ist nicht anwendbar.

Und nur zur Info: deine jetzige Behörde zahlt dir nichts aus, es ist dein AG und das ist das Land!

Aber mal ein ganz Dumme Frage:
Warum sollte der AG den ganzen Zirkus machen?
(Er kann dich ja einfach versetzen/abordnen und du musst dann schon sehr gute Argumente haben um das abzulehnen, verhagelst dir dann aber natürlich zukünftige HGs)
Was sagt er und der betroffene PR dazu?
Wenn du dich auf die neuen Stelle bewirbst, muss du auch Kandidat 1 sein und meilenweit kein geeigneter Gegenkandidat existieren, denn sonst geht es tarifkonform mit den förderlichen Zeiten auch nicht.
Der Ag könnte das ganze auch locker via §16.5 lösen, wenn er dir unbedingt was gutes tun will.

--- End quote ---

Sagen wir mal ich hätte mich selbständig bei einer anderen Dienststelle beworben und nun eine Zusage bei der anderen Dienststelle.

Nun gibt es 2 Varianten:

V1: Abordnung mit anschließender Versetzung  von 10/3 in 11/3 evtl. 12/3:
Dann würde die neue Dienststelle die Abordnung bei der jetzigen beantragen.

Vorteil: Urlaubstage und Überstunden blieben erhalten ?
Nachteil: Die jetzige könnte nach meinem Wissen diese Abordnung aber auch ablehnen.
Komplizierter Verwaltungsvorgang

V2: Kündigung und Neuvertrag bei der anderen Dienststelle.

Vorteil: Evtl. Verhandlung und Anerkennung über mehr Erfahrungszeit und somit höhere Stufe.
Jetzige Dienststelle kann nicht ablehnen.
Nachteil: Resturlaub und Überstunden würden verfallen

Zahlt der AG bei Kündigung  restliche Urlaubstage und Überstunden bei Kündigung aus (wie in der freien Wirtschaft üblich)

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