Autor Thema: verschiedene Anspruchsgrundlagen nach Freistellung  (Read 677 times)

majortom

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Hallo zusammen,

ich hätte MEHRERE Fragen, in Verbindung meiner Freistellung.

Also:
- für jeden Urlaubstag bekommt man im TVÖD "Urlaubsaufschlag"...
- grundsätzlich hatte ich in meiner Tätigkeit (und auch fest im Jahresdienstplan verplant) Rufbereitschaftstage.
- für diese Rufbereitschaft hatte ich (per Betriebsvereinbarung) zusätzlich mtl. Telefongeld erhalten.
- für jeden Feiertag bekommt man im TVÖD Vorfeststunden oder Feiertagsstunden. (diese habe ich auch in meiner Freistellung auf`s Stundenkonto gebucht bekommen)

- jetzt bin ich im Juni`22 per Freistellung aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden. (über 29 Jahre  beschäftigt = min 6 Monats-Kündigungsfrist = ordentliche Kündigung zum 31.12.`22)
- ich war ab 01.06. freigestellt, aber noch bis zum 31.12.`22 beschäftigt.

Frage(n):
1.) `was sind die Anspruchsgrundlagen für den Urlaubsaufschlag pro Urlaubstag ?
2.) sofern man bis zum Beschäftigungsende (31.12.`22) normal im Dienstplan (in dem regelmäßige Rufbereitschaft eingetragen war) geführt wird, hat man dann auch Anspruch auf die pauschale Rufbereitschaftsvergütung ? (z.B. 20,- pro Werktag / 30,- pro WE-Tag)
3.) wenn man bis zum Beschäftigungsende normal im Dienstplan geführt wird, entsteht dann auch Anspruch auf Zahlung des (BV-geregelten) Telefongeldes ?
4.) sofern die Vorfest- / Feiertagsstunden (trotz Freistellung) auf meinem Std-Konto gutgeschrieben wurden, müßten diese Std dann nicht auch vergütet werden - denn sie sind ja erwirtschaftet u. auch angerechnet worden !?

...bei Antworten bitte (möglichst) mit Verweis auf die nachzulesende Quelle.
DANKE !