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Karriere ohne Sicherheitsüberprüfung?

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Casa:
SÜ1 ist recht unkritisch.

Ab SÜ2 wird die Familie involviert.


Die wenigsten Posten dürften SÜ2 - 3 erfordern.

In aller Regel schreiben die Dienstherren die Notwendigkeit der SÜ und deren Stufe bereits in die Stellenausschreibung. Ich gehe davon aus, dass für das Studium keine SÜ erfolgt.

BRUBeamter:

--- Zitat von: xap am 24.03.2023 14:53 ---Das ist so nicht korrekt. Schon unter der SÜ3 wird z. Bsp. der Partner mit einbezogen und muss meines Wissens auch zustimmen. Ich kann schon verstehen wenn man das aus privaten Gründen nicht möchte. Völlig egal wie die einstellende Behörde dazu steht.

--- End quote ---

Dann muss man auch nehmen was übrig bleibt und kann nicht von Karriere sprechen.

Organisator:

--- Zitat von: BRUBeamter am 24.03.2023 14:55 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.03.2023 14:34 ---
--- Zitat von: BRUBeamter am 24.03.2023 13:58 ---
--- Zitat von: Ghjkl am 23.03.2023 11:04 ---Hallo zusammen,

ich habe eine Einstellungszusage bei der Bundeswehrverwaltung erhalten (gntD, Zivilstatus). Ich habe gehört, dass dort viele Dienstposten nur nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung besetzt werden können, insbesondere im Nachrichtendienst, aber auch in anderen Bereichen und erst recht im Ministerium.

Da ich mich aber einer solchen SÜ aus privaten Gründen nicht unterziehen möchte, überlege ich, ob es klug ist, überhaupt zur Bundeswehr zu gehen. Wie schätzt ihr das ein? Kann man dort auch „aufsteigen“, wenn man keine SÜ gemacht hat oder ist es eher schwierig?

LG

--- End quote ---

MEINUNG!

Ehrlich gesagt warum möchte man sich keine SÜ unterziehen. Den Umstand würde ich als Einstellungsbehörde gleich mal kritisch hinterfragen. Dies bringt ja grundsätlich die Berufswahl mit sich, vor allem bei der Bundeswehrverwaltung.

Erschließt sich mir nicht!!!

Gern nehme ich die Minuspunkte aber mal ehrlich - Welchen rationalen Grund gibt es dafür?

--- End quote ---

dass bei einer SÜ, insbesondere der SÜ3 erheblich in deinem Privatleben rumgeschnüffelt wird und dies auch Unruhe in der Famile und im Freundeskreis stiften kann. Wer wollte soetwas?

--- End quote ---

Mit Polemik kommt man nicht bei mir nicht weit. Ich kann hier eher nur bedingt Verständnis aufbringen.

1. Geschnüffelt wird erstmal gar nicht sondern lediglich die Angaben und Kontakte überprüft gemäß der eigenen Erklärung. Hier geht es um Glaubwürdigkeit / Lebenssituation / Charakter etc.

2. Einige Pflichten oder s.g. Duldungspflichten gehören nun mal zu bestimmten Berufsbildern, Tätigkeiten bzw. Dienstposten dazu.

3. Zu meinen demokratischen Grundverständnis gehört es sicherlich auch, Dinge kritisch zu hinterfragen, ggf. einzufordnern aber auch eben die Pflichten anzunehmen die damit einhergehen. Wenn man dazu nicht bereits ist, hat man sich entweder schlecht informiert, Lebensumstände geändert oder man ist schlichtweg nicht geeignet. Gern gibt es sicherlich auch alternative Jobangebote, die dann angenommen werden können. Wo man dann auch nicht den Regularien unterliegt, die man ja scheinbar ablehnt.

Diese Rosinenmentalität ist weder für die zukünftigen Mitarbeitenden noch für den Arbeitgeber von Vorteil.

Klare Kante!

--- End quote ---

Wenn Personen befragt werden, die nicht in der Erklärung angegeben werden und dazu bei denen unerwartet und ohne Vorwarnung der Verfassungsschutz vor der Tür steht, dann sorgt das für Irritationen. Gleiches gilt für die Inhalte der Fragen, die über die Angaben der eigenen Erklärung deutlich hinausgehen. Dazu kommt eine erhebliche Intransparenz, wer, wann und über was befragt wurde bzw. werden sollte.

Und, dass die Partner und deren Familie ebenfalls durchleuchtet werden.

Dies ist weder Polemik noch Rosinenpickerei sondern eine Beschreibung, warum man eine SÜ eben nicht über sich ergehen lassen möchte. Logische Konsequenz daraus ist aber auch, sich auf keinen Job zu bewerben, der das erfordert.

BRUBeamter:

--- Zitat von: Organisator am 24.03.2023 15:15 ---
--- Zitat von: BRUBeamter am 24.03.2023 14:55 ---
--- Zitat von: Organisator am 24.03.2023 14:34 ---
--- Zitat von: BRUBeamter am 24.03.2023 13:58 ---
--- Zitat von: Ghjkl am 23.03.2023 11:04 ---Hallo zusammen,

ich habe eine Einstellungszusage bei der Bundeswehrverwaltung erhalten (gntD, Zivilstatus). Ich habe gehört, dass dort viele Dienstposten nur nach erfolgter Sicherheitsüberprüfung besetzt werden können, insbesondere im Nachrichtendienst, aber auch in anderen Bereichen und erst recht im Ministerium.

Da ich mich aber einer solchen SÜ aus privaten Gründen nicht unterziehen möchte, überlege ich, ob es klug ist, überhaupt zur Bundeswehr zu gehen. Wie schätzt ihr das ein? Kann man dort auch „aufsteigen“, wenn man keine SÜ gemacht hat oder ist es eher schwierig?

LG

--- End quote ---

MEINUNG!

Ehrlich gesagt warum möchte man sich keine SÜ unterziehen. Den Umstand würde ich als Einstellungsbehörde gleich mal kritisch hinterfragen. Dies bringt ja grundsätlich die Berufswahl mit sich, vor allem bei der Bundeswehrverwaltung.

Erschließt sich mir nicht!!!

Gern nehme ich die Minuspunkte aber mal ehrlich - Welchen rationalen Grund gibt es dafür?

--- End quote ---

dass bei einer SÜ, insbesondere der SÜ3 erheblich in deinem Privatleben rumgeschnüffelt wird und dies auch Unruhe in der Famile und im Freundeskreis stiften kann. Wer wollte soetwas?

--- End quote ---

Mit Polemik kommt man nicht bei mir nicht weit. Ich kann hier eher nur bedingt Verständnis aufbringen.

1. Geschnüffelt wird erstmal gar nicht sondern lediglich die Angaben und Kontakte überprüft gemäß der eigenen Erklärung. Hier geht es um Glaubwürdigkeit / Lebenssituation / Charakter etc.

2. Einige Pflichten oder s.g. Duldungspflichten gehören nun mal zu bestimmten Berufsbildern, Tätigkeiten bzw. Dienstposten dazu.

3. Zu meinen demokratischen Grundverständnis gehört es sicherlich auch, Dinge kritisch zu hinterfragen, ggf. einzufordnern aber auch eben die Pflichten anzunehmen die damit einhergehen. Wenn man dazu nicht bereits ist, hat man sich entweder schlecht informiert, Lebensumstände geändert oder man ist schlichtweg nicht geeignet. Gern gibt es sicherlich auch alternative Jobangebote, die dann angenommen werden können. Wo man dann auch nicht den Regularien unterliegt, die man ja scheinbar ablehnt.

Diese Rosinenmentalität ist weder für die zukünftigen Mitarbeitenden noch für den Arbeitgeber von Vorteil.

Klare Kante!

--- End quote ---

Wenn Personen befragt werden, die nicht in der Erklärung angegeben werden und dazu bei denen unerwartet und ohne Vorwarnung der Verfassungsschutz vor der Tür steht, dann sorgt das für Irritationen. Gleiches gilt für die Inhalte der Fragen, die über die Angaben der eigenen Erklärung deutlich hinausgehen. Dazu kommt eine erhebliche Intransparenz, wer, wann und über was befragt wurde bzw. werden sollte.

Und, dass die Partner und deren Familie ebenfalls durchleuchtet werden.

Dies ist weder Polemik noch Rosinenpickerei sondern eine Beschreibung, warum man eine SÜ eben nicht über sich ergehen lassen möchte. Logische Konsequenz daraus ist aber auch, sich auf keinen Job zu bewerben, der das erfordert.

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Mag sein, dass es in Einzelfällen zu Irritationen kommt aber es ist definitiv nicht der Standard und grundsätzlich steht der Verfassungsschutz mal nicht so einfach vor der Tür. Weiter kann ich es hier leider nicht im Forum ausführen.

In der logischen Konsequenz sind wir uns ja einig, auch wenn die Erfahrung mit einer SÜ unterschiedlich sein kann.

Ist aber auch egal, denn am Ende ist jeder seines Glückes Schmied oder halt auch Opfer seiner Biografie!

Casa:

--- Zitat ---Wenn Personen befragt werden, die nicht in der Erklärung angegeben werden und dazu bei denen unerwartet und ohne Vorwarnung der Verfassungsschutz vor der Tür steht, dann sorgt das für Irritationen. Gleiches gilt für die Inhalte der Fragen, die über die Angaben der eigenen Erklärung deutlich hinausgehen. Dazu kommt eine erhebliche Intransparenz, wer, wann und über was befragt wurde bzw. werden sollte.

Und, dass die Partner und deren Familie ebenfalls durchleuchtet werden.

Dies ist weder Polemik noch Rosinenpickerei sondern eine Beschreibung, warum man eine SÜ eben nicht über sich ergehen lassen möchte. Logische Konsequenz daraus ist aber auch, sich auf keinen Job zu bewerben, der das erfordert.
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Nach meiner Kenntnis gibt das SÜG klare Vorgaben, bei wem Informationen in welchem Umfang eingeholt werden dürfen. Zudem werden die Personen auch erst aufgesucht / befragt, nachdem die Daten zu ihnen angegeben wurden. Woher soll die zuständige Stelle sonst wissen, mit wem ich befreundet bin? :-D

Allein die den Verwandten / anderen Personen gestellten Fragen sind nicht geregelt.

Die angegebenen Personen kann man durchaus vorab fragen, ob sie angegeben werden möchten und darauf vorbereiten, dass mal jemand vor der Tür steht und Fragen stellen wird.

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