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Karriere ohne Sicherheitsüberprüfung?

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Warzenharry:
Lieber Fragenersteller,

natürlich kann man auch ohne eine SÜ eine Karriere im öD hinlegen.

Mit ist die Auswahl ggf. etwas größer.

Was deine Befürchtungen angeht, nimm die Spritze aus dem arm.

Die einfache Sicherheitsüberprüfung hat den Namen eigentlich nicht verdient.
Generell gilt, bis einschließlich zur erweiterten Sicherheitsprüfung (Ü2) ist erstmal alles unkritisch.
Sofern du nicht auffällig geworden bist, also Eintragungen im Führungszeugnis oder bereits Vermeke in einer evtl. vorhandenen Sicherheitsakte hast, ist alles geschmeidig.

Interessant wird es bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung (Ü3), denn dort "ermitteln" die MA' der jeweiligen Behörde (BAMAD oder BfV) ob du ggf. dreck am stecken hast, was unter anderem durch die Durchleutung deines ganzen Lebens geschiet.
Abfrage SCHUFA, Abfrage zu deiner finanziellen Situation bei den Kreditinstituten, Durchleuchtung der sozialen Netzwerke, Schulischer Werdegang, Arbeitsleben, Flensburg usw....da wird i.d.R. ALLES durchleuchtet.

Hinzu kommen die Interviews mit den Referenzpersonen und ggf. noch weiteren, sich aus den Interviews ergeben Personen.

Sofern also irgendwelche radikalen oder gar extremistischen Haltungen vorhanden sind, wird das i.d.R. rauskommen.
Bist du unverhältnismäßig hoch verschuldet, also Schulden OHNE vorhandenen materiellen Gegenwert (AUTO, HAUS, TV, usw.) kommt auch das raus. Das lässt die Bearbeiter auf den Schluss kommen, dass du ggf. bestechlich sein könntest.

Ein übermäßg voller und/oder immer wieder aufgefüllter Punkteastand in Flensburg kann auch schon Zweifel an deiner Zuverläassigkeit entstehen lassen.

Bei meiner Ü2 damals wurde niemand befragt. Lediglich meine Frau, damalige Freundin und meine Eltern musste Angaben machen und unterschreiben. (Schwiegereltern wurden erfasst.)


Meine Ü3 bzgl. einer Verwednung beim BAMAD, als ich noch Soldat war, wurde negativ beschieden und ich weiß bis heute nicht warum.  ;) So what....es kann so vieles sein...

yamato:
Ich wurde mal im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung eines Freundes der sich beim BND beworben hat interviewt.
War ein ganz nettes Gespräch mit vorher telefonisch vereinbarten Termin bei mir zu Hause.

Die Fragen waren harmlos: Wie lange man den Betroffenen schon kennt, ob er Schulden hat, Ob er in Parteien war oder Vereinen, wie seine Familienverhältnisse sind usw.

Ich konnte damals alle Fragen zu ihm wahrheitsgemäß im Rahmen meiner Kenntnisse beantworten und er hat den Posten bekommen. Es wurden auch noch zwei weitere Freunde befragt.

DeepBlue:

--- Zitat von: Warzenharry am 03.04.2023 12:10 ---Lieber Fragenersteller,

natürlich kann man auch ohne eine SÜ eine Karriere im öD hinlegen.

Mit ist die Auswahl ggf. etwas größer.

Was deine Befürchtungen angeht, nimm die Spritze aus dem arm.

Die einfache Sicherheitsüberprüfung hat den Namen eigentlich nicht verdient.
Generell gilt, bis einschließlich zur erweiterten Sicherheitsprüfung (Ü2) ist erstmal alles unkritisch.
Sofern du nicht auffällig geworden bist, also Eintragungen im Führungszeugnis oder bereits Vermeke in einer evtl. vorhandenen Sicherheitsakte hast, ist alles geschmeidig.

Interessant wird es bei der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlung (Ü3), denn dort "ermitteln" die MA' der jeweiligen Behörde (BAMAD oder BfV) ob du ggf. dreck am stecken hast, was unter anderem durch die Durchleutung deines ganzen Lebens geschiet.
Abfrage SCHUFA, Abfrage zu deiner finanziellen Situation bei den Kreditinstituten, Durchleuchtung der sozialen Netzwerke, Schulischer Werdegang, Arbeitsleben, Flensburg usw....da wird i.d.R. ALLES durchleuchtet.

Hinzu kommen die Interviews mit den Referenzpersonen und ggf. noch weiteren, sich aus den Interviews ergeben Personen.

Sofern also irgendwelche radikalen oder gar extremistischen Haltungen vorhanden sind, wird das i.d.R. rauskommen.
Bist du unverhältnismäßig hoch verschuldet, also Schulden OHNE vorhandenen materiellen Gegenwert (AUTO, HAUS, TV, usw.) kommt auch das raus. Das lässt die Bearbeiter auf den Schluss kommen, dass du ggf. bestechlich sein könntest.

Ein übermäßg voller und/oder immer wieder aufgefüllter Punkteastand in Flensburg kann auch schon Zweifel an deiner Zuverläassigkeit entstehen lassen.

Bei meiner Ü2 damals wurde niemand befragt. Lediglich meine Frau, damalige Freundin und meine Eltern musste Angaben machen und unterschreiben. (Schwiegereltern wurden erfasst.)


Meine Ü3 bzgl. einer Verwednung beim BAMAD, als ich noch Soldat war, wurde negativ beschieden und ich weiß bis heute nicht warum.  ;) So what....es kann so vieles sein...

--- End quote ---

OHHA so voel Meinung bei wenig Ahnung!
Schufa und Co darf der MAD ganz sicher nicht nutzen! Keine Ahnung warum man aus dem Thema so eine geheime Wissenschaft macht, es kann alles nachgelesen werden was gemacht wird und alles andere ist schlicht nicht erlaubt:
Sicherheitsüberprüfungsgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/s_g/

Die Quellen die da genutzt werden sind sehr rudimentär: Melderegister, Bundeszentralregister, etc.
Nicht mal den Kontostand bei der Bank darf angefragt werden!
Viel mehr geht es bei Ü1 und Ü2 ehr darum die Identität zu bestätigen, da in der Vergangenheit fremde Geheimdienst oft mit gefälschten Personen/Lebensläufen/Legenden gearbeitet haben.
Bei der Ü3 geht es noch darum ob die Person vertrauenswürdig ist und der FDGO gegenüber positiv eingestellt und das schafft man durch Referenzpersonen, diese werden befragt und man will gucken ob der nette Beamt nicht vielleicht doch ein versteckter Reichsbürger ist, also falsche Freunde können da zum Problem werden.
So einfach ist es.

Noch als Anmerkung: der Verfassungsschutz hat nix mit der SÜ zu tun! Diese macht der MAD allein! Sollte man als Beamter schon wissen welche Behörde was macht!

Organisator:

--- Zitat von: DeepBlue am 06.04.2023 07:47 ---OHHA so voel Meinung bei wenig Ahnung!

(...)

Noch als Anmerkung: der Verfassungsschutz hat nix mit der SÜ zu tun! Diese macht der MAD allein! Sollte man als Beamter schon wissen welche Behörde was macht!

--- End quote ---

Dann schau mal in den § 3 Abs. 2 BVerfSchG. Es ist somit Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.

DeepBlue:

--- Zitat von: Organisator am 06.04.2023 08:14 ---
--- Zitat von: DeepBlue am 06.04.2023 07:47 ---OHHA so voel Meinung bei wenig Ahnung!

(...)

Noch als Anmerkung: der Verfassungsschutz hat nix mit der SÜ zu tun! Diese macht der MAD allein! Sollte man als Beamter schon wissen welche Behörde was macht!

--- End quote ---

Dann schau mal in den § 3 Abs. 2 BVerfSchG. Es ist somit Aufgabe des Verfassungsschutzes, die Sicherheitsüberprüfung durchzuführen.

--- End quote ---

NEIN!

Schwer zu lesen?:
 "Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder wirken mit
1.
bei der Sicherheitsüberprüfung von Personen..."

Der Verfassungsschutz wirkt mit! Die eigentliche Arbeit bleibt beim BAMAD, daher auch die sehr langen Bearbeitungszeiten...

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