Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
Ggfbkk:
Hallo zusammen,
ich bin derzeit in der 10 /3 eingruppiert. Ich möchte gerne auf Grund der Arbeitsbelastung/Anpassung Gehalt an Kollegen/ Angebot von Extern eine Gehaltserhöhung verhandeln.
Die Höhergruppierung in die 11 wird voraussichtlich durch Rente eines Kollegen in wenigen Jahren ( 2-3 Jahre) sowie erfolgen. Daher fände ich eine Stufenvorweggewährung oder Ähnliches besser. Mir würde ca. die 10/5 vorschweben.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber? Was ist für mich am günstigen? Stufenvorweggewährung/ Höhergruppierung/ Zulage ? Was würde im Fall der zukünftigen Höhergruppierung erhalten bleiben und evtl. eine zukünftige Höhergruppierung direkt in die 11/5 ermöglichen?
Freue mich auf eure Ratschläge!
Liebe Grüße
MoinMoin:
Er kann dir eine Zulage nach §16.5 gewähren.
Oder kann dir jetzt schon Tätigkeiten, sofern vorhanden, übertragen die zur EG11 führen.
Oder beides.
Die Zulage ist widerruflich und kann so gestaltet werden, das du grundsätzlich das Entgelt von aktueller Stufe plus 2 erhältst.
Ggfbkk:
Wenn ich jetzt eine Zulage nach Paragraph 16.5 bekäme sagen wir 1000€ brutto. Und dann in 2 Jahren ( im Moment nicht möglich wegen stellenplan ) eine Höhergruppierung in die 11 in welche Stufe würde das dann erfolgen ? Geht die Zulage verloren?
Albeles:
--- Zitat von: Ggfbkk am 24.03.2023 07:18 ---Wenn ich jetzt eine Zulage nach Paragraph 16.5 bekäme sagen wir 1000€ brutto. Und dann in 2 Jahren ( im Moment nicht möglich wegen stellenplan ) eine Höhergruppierung in die 11 in welche Stufe würde das dann erfolgen ? Geht die Zulage verloren?
--- End quote ---
Also von der 10/3 geht es in die 11/3 und von der 10/4 in die 11/4
guckst Du hier: http://hg-tvl.bplaced.net/
Da Du erst in 2 oder 3 Jahren HG wirst, solltest Du ja in der 10/4 zu dem Zeitpunkt sein. Allerdings beginnt deine Stufenlaufzeit von vorne in der neuen EG. Du solltest also möglichst nah nach dem Stufenaufstieg HG werden, nicht das Du schon 2 Jahre in der 10/4 bist und in der 11/4 wieder von vorne anfangen musst.
Die 16.5 ist jederzeit wieder vom AG einkassierbar. Natürlich kannst Du verhandeln. Aber in die 11/5 kannst Du nicht direkt kommen. Zudem bleibt deine Stufe trotz 16.5 erhalten, Du bekommst halt nur mehr Geld. Sprich die 3 Jahre in der 3, 4 Jahre in der 4, 5 Jahre in der 5 durchläufst Du turnusmäßig ganz normal weiter.
LG Albeles
MoinMoin:
--- Zitat von: Ggfbkk am 24.03.2023 07:18 ---Wenn ich jetzt eine Zulage nach Paragraph 16.5 bekäme sagen wir 1000€ brutto. Und dann in 2 Jahren ( im Moment nicht möglich wegen stellenplan ) eine Höhergruppierung in die 11 in welche Stufe würde das dann erfolgen ? Geht die Zulage verloren?
--- End quote ---
Die Zulage kann max 817,40 bei dir aktuell betragen.
Das kommt drauf an. ;D
Wenn du die 16.5 Zulage bekommst, dann bleibst du in deiner EG und Stufenlaufzeit läuft weiter.
Die Zulage kann ein fixer Betrag sein, er kann ein Diff Betrag sein er kann abschmelzen ...
Einzige Grenze: Er darf nicht grösser sein als die Differenz zu der übernächsten Stufe.
Da die Zulage widerruflich ist, kann man sie bei einer HG verlieren oder behalten oder verringern oder erhöhen...
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