Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw
Ggfbkk:
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten !
Jetzt fühle ich mich gut gerüstet 🤗
E15TVL:
In welchem Bundesland bist du tätig? In meinem gibt es z. B. Durchführungshinweise vom Finanzministerium, wie der 16.5 anzuwenden ist. Dort wird z. B. der "Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten" als Grund ausgeschlossen. Dafür wird aber angegeben, was der Begehrende als "Nachweis" beibringen muss, um dass eine Stufenvorweggewährung gewährt werden kann (z. B. Einladungen zum Vorstellungsgespräch).
Ggfbkk:
Bayern :)
JC83:
--- Zitat von: Ggfbkk am 24.03.2023 04:13 ---Hallo zusammen,
ich bin derzeit in der 10 /3 eingruppiert. Ich möchte gerne auf Grund der Arbeitsbelastung/Anpassung Gehalt an Kollegen/ Angebot von Extern eine Gehaltserhöhung verhandeln.
Die Höhergruppierung in die 11 wird voraussichtlich durch Rente eines Kollegen in wenigen Jahren ( 2-3 Jahre) sowie erfolgen. Daher fände ich eine Stufenvorweggewährung oder Ähnliches besser. Mir würde ca. die 10/5 vorschweben.
Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber? Was ist für mich am günstigen? Stufenvorweggewährung/ Höhergruppierung/ Zulage ? Was würde im Fall der zukünftigen Höhergruppierung erhalten bleiben und evtl. eine zukünftige Höhergruppierung direkt in die 11/5 ermöglichen?
Freue mich auf eure Ratschläge!
Liebe Grüße
--- End quote ---
Nur zur Info: Die E11 hat die gleichen Anforderungen - besondere Schwierigkeit und Bedeutung als Heraushebung aus der E9b Fallgr. 1. wie die E10; nur der zeitliche Anteil ist unterschiedlich (E10 1/3 vs. E11 1/2 bSuB).
Sofern sich die Möglichkeit ergibt, können deine Arbeitsvorgänge ja so umorganisiert werden, dass du insgesamt zu 50% E11-Tätigkeiten wahrnimmst.
MoinMoin:
--- Zitat von: JC83 am 27.03.2023 15:05 ---Nur zur Info: Die E11 hat die gleichen Anforderungen - besondere Schwierigkeit und Bedeutung als Heraushebung aus der E9b Fallgr. 1. wie die E10; nur der zeitliche Anteil ist unterschiedlich (E10 1/3 vs. E11 1/2 bSuB).
Sofern sich die Möglichkeit ergibt, können deine Arbeitsvorgänge ja so umorganisiert werden, dass du insgesamt zu 50% E11-Tätigkeiten wahrnimmst.
--- End quote ---
Guter Hinweis, sofern es sich um eine Tätigkeit aus dem Teil I der EGO handelt.
@Ggfbkk trifft das zu?
BTW: Bei uns in NI wird es individuell gehandhabt, was für eine Zulage nach 16.5 vorgelegt werden muss.
Von "Begründung vom RL" reicht über "Einladungen zum Vorstellungsgespräch" bis "Vorlage AV" alles schon gehabt.
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