Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenvorweggewährung / Gehaltsverhandlung usw

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Ggfbkk:
Danke für den Tipp dann ist mein Ziel 11/3 mit Zulage auf die 11/5 vielleicht klappt es ja :)

Muschebubu:
Wie steht man denn bei euch zu einer Stufenverkürzung? Auch das könnte eine Option sein und dann könntest du ggf. bei späterer Höhergruppierung eventuell sogar „doppelt“ profitieren.

Kipish:
@JC83

Danke für deine Anmerkungen in #8. Ich hoffe ich kapere jetzt nicht den Thread. Auch ich bin dabei aus einer E10 eine E11 zu versuchen zu verhandeln. Allerdings ist in meiner TD 3 Seiten blahblah beschrieben und dann Zeitanteil 100%. Nur eine einzige Zeitangabe. Hat es sich da jemand einfach gemacht oder ist das üblich? Wie will man bzw. ich da eine Änderung erwirken, dass die E11 Anteile >50% sind? Aktuell eingruppiert nach: EG10; FG 1 Unterabschnitt 22.1 Teil II.

MoinMoin:
Zeitanteile sind für die Arbeitsvorgänge relevant.
Wenn dein AG also meint du hast nur einen Arbeitsvorgang, dann ist halt dieser eine zu bewerten.
Und das was da rauskommt sind dann 100%

Heißt, wenn ein teilvorgong e11 ist, dann ist alles e11

oder meinst du ein email schreiben, eg3, ist nicht eg11,12,13,14  wert, wenn es eine Teil des AVs ist?🤪

edit
es gibt nichts zu verhandeln, sondern nur festzustellen.
Auch wenn es sich wie verhandeln anfühlt.

Faunus:

--- Zitat von: Ggfbkk am 27.03.2023 13:06 ---Bayern :)

--- End quote ---

§17 (2) ist in Bayern vom Staatministerium in einer Mitteilung ausgesetzt.



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