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Jobwechsel, wie lange kann mich mein Arbeitgeber zwingen zu bleiben

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Jule450:
Ich wechsel innerhalb der Stadt von einer Behörde in eine Universität

Organisator:

--- Zitat von: Jule450 am 24.03.2023 08:23 ---Ich wechsel innerhalb der Stadt von einer Behörde in eine Universität

--- End quote ---

Dann gilt es herauszufinden, ob es der selbe Arbeigeber ist. Wenn ja, steht es ihm frei, den Zeitpunkt des internen Jobwechsels festzulegen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Jule450 am 24.03.2023 07:48 ---Jetzt habe ich eine E 6 Stufe 3, die neue Stelle hat eine E 8, kann ich eine höhere Stufe als 1 verlangen?  Es ist die gleiche Tätigkeit.

--- End quote ---
Nein, aber der Ag kann dir mehr bewilligen.

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 24.03.2023 09:08 ---
--- Zitat von: Jule450 am 24.03.2023 07:48 ---Jetzt habe ich eine E 6 Stufe 3, die neue Stelle hat eine E 8, kann ich eine höhere Stufe als 1 verlangen?  Es ist die gleiche Tätigkeit.

--- End quote ---
Nein, aber der Ag kann dir mehr bewilligen.

--- End quote ---

Aus da stellt sich die Frage, ob es der selbe Arbeitgeber bleibt. Falls ja, wäre es eine Höhergruppierung, da wäre entsprechend der Höhergruppierungsmatrix bzw. tariflicher Regelungen die Stufe zu ermitteln.

Coffee86:

--- Zitat von: Jule450 am 24.03.2023 08:13 ---Nein, der Arbeitgeber ist ein anderer. Bei meiner Vorgängerin haben sie es getan, sie musste mich 2 Monate einarbeiten und durfte nicht gehen.

--- End quote ---

Das kommt ja auch darauf an wie lange die Vorgängerin bereits beschäftigt war. Möglicherweise war die Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende (Siehe: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.html).

Dann kann man schon jemanden "zwingen" länger zu bleiben oder die Auflösung erst ab einem gewissen Datum zu gewähren.

Am Ende ist das ja auch verständlich, gerade wenn Wissen die Behörde verlässt welches man gerne weitergeben würde. In deinem Fall dürfte aufgrund der geringen Beschäftigungsdauer aber keine so hohe Kündigungsfrist eintreten.

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