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[Allg] Greift BU bei DU?

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clarion:
Hallo,

Du solltest noch mal die Vertragsbedingungen der BU lesen. Es gibt auch Fristen dahingehend,  dass man die BU rechtzeitig anzeigen muss.

Alles Gute.

Finanzamtler:
Da ich einige Jahre für einen internationalen Versicherungskonzern gearbeitet habe, der auch in DE mit zig Versicherungen vertreten ist, kann ich dazu vielleicht auch etwas sagen:

Berufs- und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich im Kern darin, dass bei der Berufsunfähigkeit festgelegte Kriterien gelten. Sind diese erfüllt, bist du BU; sind sie es nicht, bist du entsprechend nicht BU.
Die Dienstunfähigkeit ist immer eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Feste Kriterien gibt es da sicher intern auch, aber im Gesetz ist nur die Rede von "voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben" oder so ähnlich. Allgemein gibt es diese Kriterien, die bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu identisch sind:

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach ärztlichem Gutachten ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.

Zu den Berufen gehören dabei natürlich auch "Beamtenberufe". Der Unterschied zwischen einer BU-Versicherung mit und einer ohne Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) ist nur, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit sofort als BU anerkennt, auch wenn die Voraussetzungen (6 Monate, weniger als 50 %) nicht nochmal nachgeprüft wurden.

Für dich bedeutet das folgendes. Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung

- ohne DU-Klausel, wird der Versicherer anhand eines ärztlichen Gutachtens prüfen, ob du deinen Beamtenberuf aus gesundheitlichen Gründen für vss. 6 Monate zu weniger als 50 % ausüben kannst.
- mit DU-Klausel, wird der Versicherer die BU-Rente auszahlen, sobald der Dienstherr ein Zeugnis über deine Dienstunfähigkeit ausgestellt und dich in den Ruhestand versetzt hat.

Berufs- und Dienstunfähigkeit fallen in der Praxis oft zusammen, die DU-Klausel ist nur eine Zusatzabsicherung für Beamte und den Fall, dass BU und DU nach ärztlicher Feststellung eben nicht identisch sind. Sprich: Der Dienstherr kommt zum Ergebnis, dass du dienstunfähig bist; gleichzeitig stellt der zivile Arzt der Versicherung fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die vom Amtsarzt festgestellte DU "sticht" dann die Berufsunfähigkeit, wenn eine DU-Klausel an Bord ist.

Beispiele:

- Du kannst nicht mehr als Finanzbeamter arbeiten, weil du einen Burnout erlitten hast. Dienstherr und dein behandelnder Facharzt werden wohl beide feststellen, dass eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit gegeben ist.

- Du bist Polizist, hast dir aber eine schwere Verletzung am Bein zugezogen. Du bist für den Dienst 1 Jahr nicht mehr geeignet. Hier hätte die BU sogar Vorteile, da du bereits nach 6 Monaten die Leistung bekommst. Dein Dienstherr wird ggf. salopp sagen "der wird ja wieder" und erstmal keine dauerhafte Dienstunfähigkeit attestieren.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Fragen gerne auch per PN!  :)

HansGeorg:
Mal ne andere Frage zum selben Thema. Wie schaut es denn mit eine DU Versicherung bei Teildienstunfähigkeit aus, wenn in der Police dazu nichts steht? Gibt es da gesetzliche Regelungen?


--- Zitat von: Finanzamtler am 16.08.2023 10:29 ---Da ich einige Jahre für einen internationalen Versicherungskonzern gearbeitet habe, der auch in DE mit zig Versicherungen vertreten ist, kann ich dazu vielleicht auch etwas sagen:

Berufs- und Dienstunfähigkeit unterscheiden sich im Kern darin, dass bei der Berufsunfähigkeit festgelegte Kriterien gelten. Sind diese erfüllt, bist du BU; sind sie es nicht, bist du entsprechend nicht BU.
Die Dienstunfähigkeit ist immer eine Ermessensentscheidung des Dienstherrn. Feste Kriterien gibt es da sicher intern auch, aber im Gesetz ist nur die Rede von "voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage, den Dienst auszuüben" oder so ähnlich. Allgemein gibt es diese Kriterien, die bei jeder Berufsunfähigkeitsversicherung nahezu identisch sind:

Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach ärztlichem Gutachten ihren zuletzt ausgeübten Beruf für voraussichtlich mindestens sechs Monate zu weniger als 50 % ausüben kann.

Zu den Berufen gehören dabei natürlich auch "Beamtenberufe". Der Unterschied zwischen einer BU-Versicherung mit und einer ohne Dienstunfähigkeits-Klausel (DU-Klausel) ist nur, dass der Versicherer eine Dienstunfähigkeit sofort als BU anerkennt, auch wenn die Voraussetzungen (6 Monate, weniger als 50 %) nicht nochmal nachgeprüft wurden.

Für dich bedeutet das folgendes. Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung

- ohne DU-Klausel, wird der Versicherer anhand eines ärztlichen Gutachtens prüfen, ob du deinen Beamtenberuf aus gesundheitlichen Gründen für vss. 6 Monate zu weniger als 50 % ausüben kannst.
- mit DU-Klausel, wird der Versicherer die BU-Rente auszahlen, sobald der Dienstherr ein Zeugnis über deine Dienstunfähigkeit ausgestellt und dich in den Ruhestand versetzt hat.

Berufs- und Dienstunfähigkeit fallen in der Praxis oft zusammen, die DU-Klausel ist nur eine Zusatzabsicherung für Beamte und den Fall, dass BU und DU nach ärztlicher Feststellung eben nicht identisch sind. Sprich: Der Dienstherr kommt zum Ergebnis, dass du dienstunfähig bist; gleichzeitig stellt der zivile Arzt der Versicherung fest, dass keine Berufsunfähigkeit vorliegt. Die vom Amtsarzt festgestellte DU "sticht" dann die Berufsunfähigkeit, wenn eine DU-Klausel an Bord ist.

Beispiele:

- Du kannst nicht mehr als Finanzbeamter arbeiten, weil du einen Burnout erlitten hast. Dienstherr und dein behandelnder Facharzt werden wohl beide feststellen, dass eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit gegeben ist.

- Du bist Polizist, hast dir aber eine schwere Verletzung am Bein zugezogen. Du bist für den Dienst 1 Jahr nicht mehr geeignet. Hier hätte die BU sogar Vorteile, da du bereits nach 6 Monaten die Leistung bekommst. Dein Dienstherr wird ggf. salopp sagen "der wird ja wieder" und erstmal keine dauerhafte Dienstunfähigkeit attestieren.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen. Fragen gerne auch per PN!  :)

--- End quote ---

Finanzamtler:

--- Zitat von: HansGeorg am 16.08.2023 13:03 ---Mal ne andere Frage zum selben Thema. Wie schaut es denn mit eine DU Versicherung bei Teildienstunfähigkeit aus, wenn in der Police dazu nichts steht? Gibt es da gesetzliche Regelungen?


--- End quote ---

Der Versicherer stellt normalerweise darauf ab, dass "der Beamte aus gesundheitlichen Gründen entlassen (BaW, BaP) oder in den Ruhestand versetzt (BaL)" wird. Bei einer Teildienstunfähigkeit dürfte es an dieser Voraussetzung fehlen.

Was aber gut sein kann, ist, dass die Teildienstunfähigkeit als allgemeine Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Denn die DU-Klausel erweitert nur den Anwendungsbereich der allgemeinen BU-Klausel (50 %, 6 Monate).

In meiner BU-Versicherung heißt es beispielsweise: "Berufsunfähigkeit liegt bei einem Beamten auch vor, wenn er...entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird".

Stichwort "auch". D.h. es kommt darauf an, welche der Definitionen (allgemeine BU oder DU-Klausel) als erstes zur Anwendung kommt.

Gute DU-Versicherer versichern aber schlichtweg auch eine Teildienstunfähigkeit, das steht dann mit im Vertrag. Meine Ausführungen bezogen sich jetzt darauf, dass eine solche Regelung fehlt.

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