Btw. Wo kann man denn Autos ohne Kaskoversicherung mieten? Wäre mir echt neu.
Das ist meines Wissens sogar der Regelfall.
Es gibt die Lösung die Organisator nannte. Diese Lösung ist zu bevorzugen.
Die andere Lösung ist rechtlicher Natur und mit ein paar Stolpersteinen behaftet.
Wie es rechtlich ist:
Der AN mietet das Fahrzeug. Damit besteht ein Vertrag zwischen Mietwagenfirma und AN.
Bei Schäden außerhalb des Haftpflichtbereichs, regelmäßig also Schäden am Fahrzeug, wenn es keinen Dritten als haftenden Unfallverursacher gibt, haftet der Fahrer. Damit ist erst einmal der AN in der Haftung. Allerdings kann er über § 670 BGB eine Haftungsfreistellung ggü. dem AG verlangen. Dies gilt bei leichter Fahrlässigkeit.
Bei mittlerer Fahrlässigkeit oder höher haftet der AN teilweise oder ganz, je nach grad des Verschuldens.
Hier zum Nachlesen:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/auslagenersatz-2-schaeden-am-arbeitnehmer-eigentum_idesk_PI42323_HI660675.htmlWie es real abläuft
Vorgenanntes ändert erstmal nichts daran, dass sich der AN mit der Mietwagenfirma und mit seinem Arbeitgeber streiten muss. Außerdem muss er den Schaden erst einmal zahlen, da die Haftungsfreistellung nur zwischen AN und AG wirkt. Im Ergebnis wirds wohl auf ein gerichtliches Verfahren hinauslaufen, um an das Geld für den Schaden zu kommen.
Da der AN wahrscheinlich nicht verpflichtet ist, unter Eingehung eines finanziellen Risikos, seine Arbeit zu erledigen, kann er die Dienstreise mit dem Mietwagen ablehnen. Anderes gilt nur, wenn eine vertragliche Pflicht dazu besteht.
Bleibt nur, nicht mit dem Mietwagen fahren. Zudem empfiehlt es sich, dass der AG den Mietwagen bucht. Dann aber mit Vollkasko. Will er das nicht, hat der AG Pech gehabt.