Die Antwort ist korrekt, aber etwas knapp, deshalb möchte ich etwas ausführlicher antworten:
Vor vielen, vielen Jahren gab es einen BAT und in dessen § 5 gab es die Regelung, dass sich bei mehr als 10 Fehltagen in der Probezeit, diese dementsprechend verlängert.
Im TV-L ist diese Regelung – aus welchen Gründen auch immer – weggefallen.
Dazu kommt in diesem Fall noch, dass eine Beschäftigte bereits mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber, dem Kündigungsschutz gemäß § 17 MuSchG unterliegt. Selbst wenn die Beschäftigte vor der Mutterschutzfrist zwei Wochen gearbeitet hätte und bereits in der ersten Woche unglaublichen Mist gebaut hätte, eine Probezeitkündigung wäre nicht möglich gewesen.
In diesem Fall hat es also de facto nie eine Probezeit gegeben.