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Überzahlung

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Albeles:
Hallo zusammen

Habe gerade unschöne Post von der LBV bekommen. Ich muss wohl falsch HG worden sein. Was mir aber nicht aufgefallen war. Jetzt will die Zahlstelle von mir das Geld seit 12/21 Brutto zurück, wobei da wohl Sozialversicherungsleistungen noch von Abgezogen werden und da ein Nettobetrag steht, der von mir zu zahlen ist.
Wenn ich das richtig recherchiert habe, gibt es doch im TV-L eine Verfallsgrenze von 6 Monaten, oder nicht?

Nach der 1. HG:
ab 12/21 richtig wäre: EG 9a/2       tatsächlich bekommen ab 12/21: EG 10

2. HG:
ab 02/23 richtig EG 10 und auch schon bekommen, da ja bei der 1. HG mir schon EG 10 bezahlt wurde. Dadurch ist das ganze erst aufgefallen.


Das Schreiben ist vom 22.03.23 und seit 02/23 bin ich ja offiziell in der EG 10. Welche Monate können die jetzt zurückverlangen?

Ich bin der Meinung das nur von 09/22 bis 02/23 zurück verlangt werden kann, wobei der Monat 02/23 ja schon richtig war und somit nur bis 01/23 von mir zu erstatten ist.
Abgesehen davon das ich von dem Geld nichts mehr habe, da ich Unterhaltspflichtig für 3 Kinder bin und die ganzen gestiegenen Kosten durch Nebenkosten und Lebensmittel usw. davon nichts übriggelassen haben. Mir bleibt ja eh nur der Selbstbehalt, der Rest geht in den Unterhalt.

Die LBV möchte jetzt das Geld seit 12/21 bis 01/23 zurück. wer hat denn jetzt recht?

LG Albeles


ISN:
Die gehen aber forsch 'ran. Für Rückforderungen gilt ebenso wie für Entgeltansprüche des Arbeitnehmers die Ausschlussfrist. Es darf nur ab 09.2022 zurückgefordert werden. Wenn du den Wegfall der Bereicherung nachweisen kannst, noch nicht einmal das.

Nachtrag: Die Berufung auf die Ausschlussfrist kann unzulässige Rechtsausübung sein, wenn du wusstest, dass du zu viel Geld bekommen hast. Dann ist auch der Wegfall der Bereicherung irrelevant.

Prüfer SH:
Und dann ggf. auch monatlich verrechnet mit dem laufenden Gehalt. Die spinnen doch.

Albeles:
Danke für die Antworten. Werde da Montag mal anrufen und schauen was sich ergibt.

Schöne Wochenende  :)

Albeles:
Hab nochmal eine Nachfrage:

Wie wird das aufgerollt? Januar war ja noch dieses Jahr, da geht das bestimmt easy. Aber was ist mit den Monaten 09 - 12 aus 2022?

Die LVB hat einfach den Zuviel gezahlten  Bruttobetrag genommen und dann in den Rechner getippt. Da kommt raus bei ~ 400 Brutto Überzahlung ca. 316€ Netto Erstattung von mir.
Wenn ich aber die EG9a normal berechne und mit der EG10 vergleiche kommt da etwas weniger als 200€ Netto zu zahlen von mir.
Dachte die erstellen einfach die korrekten Abrechnungen und vergleichen die mit der falschen und die Netto Differenz muss ich zahlen. Wo liegt mein Denkfehler?

LG Albeles

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