Na ja, das Gehalt müssen wir Angestellte für die Beamten verhandeln - oder waren die Dienstherren schon jemals so gewagt, die Verhandlungsergebnisse der Angestellten nicht auf die Beamten zu übertragen? ;-)
Der erste Satzteil ist falsch. Der Teil hinter dem Gedankenstich trifft regelmäßig zu.
Kurz zur Erläuterung:
Beamtengehälter werden nicht verhandelt, sondern Gesetzlich geregelt. Hierzu hat der Dienstherr einen gewissen Spielraum, den er auch im Sinne der Haushaltsdisziplin regelmäßig nutzt.
Was häufig passiert ist, dass prozentuale Anpassungen der Besoldung gern mit dem Tarifergebnis begründet werden, jedenfalls solange dieses den Planungen entspricht oder darunter liegt ist man gern bereit dieses großzügigerweise zu Übertragen.
Noch viel besser ist auf Landesebene im Vergleich zum TVL / TVH zu erkennen, dass beide Systeme - außer der regelmäßigen prozentualen Anpassung der Grundgehälter (für die man im Falle der Beamten halt eine Gesetzesbegründung benötigt) - nichts miteinander zu tun haben.
Hier konkurrieren 16 Bosoldungsgesetzgeber im Besoldungsideenwettbewerb. Vorallem ausgehandelte strukturelle Verbesserungen (Arebitszeit, Jahressonderzahlungen, Zusatzversorgung, Urlaub, etc.) werden da gerne mal vergessen oder für nicht übertragbar erklärt. Manchmal ist auch ein zeitlicher Versatz in der Übertragung des Tarifergebnisses zu sehen - oder es werden sogar Abzüge für Rücklagen berücksichtigt, etc.
Wieso unterschiedlich verbeamtet wird, ist so auch schnell erklärt.
Jede Behörde mit Dienstherrenfähigkeit macht was sie will und es gibt 17 Rechtskreise.