Hallo zusammen,
ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum.
Ich bin SaZ 13 und nach altem BFD-Recht gehe ich nach 11 Jahren unter Freistellung des militärischen Dienstes an eine Uni und absolviere einen Master, der mich zum Referendariat an beruflichen Schulen in BaWü befähigt.
Der Master wird voraussichtlich mit Auslandsjahr insgesamt 3 Jahre gehen, sodass ich vermutlich ein Jahr nach DZE in das Referendariat einsteigen werde.
Kann mir jemand sagen, wie es sich mit den Erfahrungsstufen verhalten wird?
Inwiefern können diese übernommen werden bzw. wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen?
Vielen Dank!