Autor Thema: Stufe nach Höhergruppierung ?  (Read 2583 times)

Koltings

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Stufe nach Höhergruppierung ?
« am: 26.03.2023 23:52 »
Hallo Leute, hätte da mal eine Frage in die Runde.

Folgender Sachverhalt:

Ich habe 2016 als Ing. mit einer E10/1 bei meinem AG angefangen.

Aktuell bin ich also in der E10/4 und habe 1 Jahr von Stufe 4 schon rum.


Am Freitag habe ich in der Hauspost einen Brief für mich gehabt, in dem mir die Personalabteilung mitteilt, dass meine Stelle neu bewertet wurde (da eine ähnliche Stelle in unserer Abteilung geschaffen werden soll) und sich eine Höhergruppierung in die E11 ergeben hat.

Meine Tätigkeiten haben sich nicht geändert. Somit würde die Höhergruppierung 6 Monate rückwirkend erfolgen, gemäß der tariflichen Ausschlussfrist.

Mir wurde ein Änderungsvertrag zum unterzeichnen vorgelegt, der meinen Arbeitsvertrag von E10 zu E11 anpasst. Bei uns sind die EGs im Arbeitsvertrag enthalten (warum auch immer).

Ich hatte leider am Freitag keine Zeit mehr mit der Personalabteilung zu sprechen und bin nun im Urlaub erstmal. Möchte aber nach dem Urlaub mit dem passenden Wissen gewappnet nachfragen.

Gehe ich recht in der Annahme, dass meine Stufenlaufzeit von dieser Höhergruppierung unangetastet sein müsste ? Ich müsste also nach der Höhergruppierung in der E11/4 sein und auch 1 Jahr der Stufe 4 weiterhin "rumhaben" ?

Da mein AG ja seit meiner Einstellung damals mit der EG geirrt hat, bin ich ja eigentlich seit jeher in der EG11. Es ist ja keine Höhergruppierung im klassischen Sinne, zu der es neue Aufgaben / Tätigkeiten o.ä. bedurft hätte.

Vielen Dank euch.

MoinMoin

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #1 am: 27.03.2023 06:21 »
Ja, das siehst du richtig.

ascitiesburn

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #2 am: 27.03.2023 08:28 »
Ist bei mir ähnlich. Allerdings wurde uns die Möglichkeit eingeräumt, dass wir die Höhergruppierung beantragen können. Hatte ich gemacht, aber nun heißt es, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt und ich nun erst einige Jahre später die nächsthöhere Stufe erreiche.

Allerdings ist es in meinem Fall eine Höhergruppierung, aufgrund Änderungen in der Neufassung des TVöD-B VKA vom 14.07.2022. Der Eingruppierungstext hatte sich geändert, weshalb meine Stelle laut dieser Neufassung neu eingruppiert werden sollte.


WasDennNun

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #3 am: 27.03.2023 08:37 »
Ist bei mir ähnlich. Allerdings wurde uns die Möglichkeit eingeräumt, dass wir die Höhergruppierung beantragen können. Hatte ich gemacht, aber nun heißt es, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt und ich nun erst einige Jahre später die nächsthöhere Stufe erreiche.

Allerdings ist es in meinem Fall eine Höhergruppierung, aufgrund Änderungen in der Neufassung des TVöD-B VKA vom 14.07.2022. Der Eingruppierungstext hatte sich geändert, weshalb meine Stelle laut dieser Neufassung neu eingruppiert werden sollte.
Dir ist schon klar, dass das zwei absolut unterschiedliche Sachverhalte sind?
Du hast dich für eine Höhergruppierung entschieden mit den Vor- und "Nachteilen".

Koltings wurde jahrelang das ihm zustehendes Entgelt vorenthalten, da er offensichtlich seit 2016 in der EG11 war, aber nicht entsprechend bezahlt wurde.

FearOfTheDuck

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #4 am: 27.03.2023 08:40 »
Kann der AG dann überhaut die Ausschlussfrist geltend machen?

MoinMoin

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #5 am: 27.03.2023 08:49 »
Kann der AG dann überhaut die Ausschlussfrist geltend machen?
Wie meinst du das?
Du meinst der §37 gilt nur für Forderungen gegenüber dem AN, aber nicht für die an den AG?

FearOfTheDuck

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #6 am: 27.03.2023 09:12 »

Grundsätzlich war mir das schon klar, dass es in beide Richtungen geht.
Meine Überlegung war, dass es Ausnahmen geben könnte, wie in diesem Fall eines jahrelangen Irrtums seitens des AG.

Daher Danke an inframax!

WasDennNun

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #7 am: 27.03.2023 09:43 »
Meine Überlegung war, dass es Ausnahmen geben könnte, wie in diesem Fall eines jahrelangen Irrtums seitens des AG.
Es war doch auch ein jahrelanger Irrtum seitens des AN  :-X

Aber wie infraMax korrekt feststellte, gibt es da auch noch gerne einen nächsten Irrtum: die Stufenlaufzeit wird falsch berechnet

Koltings

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #8 am: 27.03.2023 15:46 »
Vielen Dank euch :)

Saggse

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Antw:Stufe nach Höhergruppierung ?
« Antwort #9 am: 27.03.2023 16:07 »
Kann der AG dann überhaut die Ausschlussfrist geltend machen?
Man müsste ihm nachweisen, dass er von dem Eingruppierungsirrtum wusste und ihn arglistig verschwiegen hat. Dürfte in der Praxis zumindest selten passieren...