Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufe nach Höhergruppierung ?
Koltings:
Hallo Leute, hätte da mal eine Frage in die Runde.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe 2016 als Ing. mit einer E10/1 bei meinem AG angefangen.
Aktuell bin ich also in der E10/4 und habe 1 Jahr von Stufe 4 schon rum.
Am Freitag habe ich in der Hauspost einen Brief für mich gehabt, in dem mir die Personalabteilung mitteilt, dass meine Stelle neu bewertet wurde (da eine ähnliche Stelle in unserer Abteilung geschaffen werden soll) und sich eine Höhergruppierung in die E11 ergeben hat.
Meine Tätigkeiten haben sich nicht geändert. Somit würde die Höhergruppierung 6 Monate rückwirkend erfolgen, gemäß der tariflichen Ausschlussfrist.
Mir wurde ein Änderungsvertrag zum unterzeichnen vorgelegt, der meinen Arbeitsvertrag von E10 zu E11 anpasst. Bei uns sind die EGs im Arbeitsvertrag enthalten (warum auch immer).
Ich hatte leider am Freitag keine Zeit mehr mit der Personalabteilung zu sprechen und bin nun im Urlaub erstmal. Möchte aber nach dem Urlaub mit dem passenden Wissen gewappnet nachfragen.
Gehe ich recht in der Annahme, dass meine Stufenlaufzeit von dieser Höhergruppierung unangetastet sein müsste ? Ich müsste also nach der Höhergruppierung in der E11/4 sein und auch 1 Jahr der Stufe 4 weiterhin "rumhaben" ?
Da mein AG ja seit meiner Einstellung damals mit der EG geirrt hat, bin ich ja eigentlich seit jeher in der EG11. Es ist ja keine Höhergruppierung im klassischen Sinne, zu der es neue Aufgaben / Tätigkeiten o.ä. bedurft hätte.
Vielen Dank euch.
MoinMoin:
Ja, das siehst du richtig.
ascitiesburn:
Ist bei mir ähnlich. Allerdings wurde uns die Möglichkeit eingeräumt, dass wir die Höhergruppierung beantragen können. Hatte ich gemacht, aber nun heißt es, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt und ich nun erst einige Jahre später die nächsthöhere Stufe erreiche.
Allerdings ist es in meinem Fall eine Höhergruppierung, aufgrund Änderungen in der Neufassung des TVöD-B VKA vom 14.07.2022. Der Eingruppierungstext hatte sich geändert, weshalb meine Stelle laut dieser Neufassung neu eingruppiert werden sollte.
WasDennNun:
--- Zitat von: ascitiesburn am 27.03.2023 08:28 ---Ist bei mir ähnlich. Allerdings wurde uns die Möglichkeit eingeräumt, dass wir die Höhergruppierung beantragen können. Hatte ich gemacht, aber nun heißt es, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt und ich nun erst einige Jahre später die nächsthöhere Stufe erreiche.
Allerdings ist es in meinem Fall eine Höhergruppierung, aufgrund Änderungen in der Neufassung des TVöD-B VKA vom 14.07.2022. Der Eingruppierungstext hatte sich geändert, weshalb meine Stelle laut dieser Neufassung neu eingruppiert werden sollte.
--- End quote ---
Dir ist schon klar, dass das zwei absolut unterschiedliche Sachverhalte sind?
Du hast dich für eine Höhergruppierung entschieden mit den Vor- und "Nachteilen".
Koltings wurde jahrelang das ihm zustehendes Entgelt vorenthalten, da er offensichtlich seit 2016 in der EG11 war, aber nicht entsprechend bezahlt wurde.
FearOfTheDuck:
Kann der AG dann überhaut die Ausschlussfrist geltend machen?
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