Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufe nach Höhergruppierung ?
MoinMoin:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 27.03.2023 08:40 ---Kann der AG dann überhaut die Ausschlussfrist geltend machen?
--- End quote ---
Wie meinst du das?
Du meinst der §37 gilt nur für Forderungen gegenüber dem AN, aber nicht für die an den AG?
FearOfTheDuck:
Grundsätzlich war mir das schon klar, dass es in beide Richtungen geht.
Meine Überlegung war, dass es Ausnahmen geben könnte, wie in diesem Fall eines jahrelangen Irrtums seitens des AG.
Daher Danke an inframax!
WasDennNun:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 27.03.2023 09:12 ---Meine Überlegung war, dass es Ausnahmen geben könnte, wie in diesem Fall eines jahrelangen Irrtums seitens des AG.
--- End quote ---
Es war doch auch ein jahrelanger Irrtum seitens des AN :-X
Aber wie infraMax korrekt feststellte, gibt es da auch noch gerne einen nächsten Irrtum: die Stufenlaufzeit wird falsch berechnet
Koltings:
Vielen Dank euch :)
Saggse:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 27.03.2023 08:40 ---Kann der AG dann überhaut die Ausschlussfrist geltend machen?
--- End quote ---
Man müsste ihm nachweisen, dass er von dem Eingruppierungsirrtum wusste und ihn arglistig verschwiegen hat. Dürfte in der Praxis zumindest selten passieren...
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