Hallo zusammen,
im Jahr 2015 erfolgte als Erzieherin (S8a, Stufe 3) eine Übernahme der Leitungstätigkeit zum März 2015
mit Ausgleichzahlung zu S10 Stufe 3 damals.
Dann kam Mitte 2015 die Höhergruppierung in S10, Stufe 3 auf dem Gehaltszettel. Jedoch keine formale Einweisung in die Stelle.
Schriftlich zum Oktober 2015 kam vom AG die Einweisung in S13, in Stufe 2. (Da es ja nach O-Ton der Personalabetilung sonst zu einer Gehaltssteigerung gekommen wäre...)
Damals war das Wohl so statthaft. Mit der Herunterstufung.
Aber die Frage nun wäre: Wann beginnt die Stufenlaufzeit Von S13, Stufe 2? Im März bei vorübergehenden Übernahme der Tätigkeit oder im Oktober mit schriftlichem S13, Stufe 2?
Hier die aktuelle Fassung aus dem TVÖD dazu. (Kann jemand die für 2015 kurz bewerten? Galt das da auch schon?). Danke
Wortlaut Protokollerklärung zu § 17 Abs. 5 TVöD: „ 1 Ist Beschäftigten nach § 14 Abs. 1 vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden, und wird ihnen im unmittelbaren Anschluss daran eine Tätigkeit derselben höheren Entgeltgruppe dauerhaft übertragen, werden sie hinsichtlich der Stufenzuordnung so gestellt, als sei die Höhergruppierung ab dem ersten Tag der vorübergehenden Übertragung der höherwertigen Tätigkeit erfolgt .