Soweit ich weiß, wird man für die Teilnahme am Lehrgang von der Arbeit freigestellt. Die Frage ist, ob dein Arbeitgeber Lehrgangsplätze anbietet.
Wenn sich inzwischen herausgestellt, dass die von dir auszuübende Tätigkeit der EG 9a entspricht, solltest du umgehend Anspruch auf Entgelt aus EG 9a, hilfsweise aus EG 8 erheben, um die Ausschlussfrist zu wahren.