Entgeltgruppe (Höhere Stellenbewertung)

Begonnen von Oemer1611, 28.03.2023 09:33

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Oemer1611

Hallo Zusammen,

ich bin seit 12.2020 im ÖD. Ich werde in der EG5 Bezahlt. Allerdings nach einer Stellenbewertung hat sich herausgestellt das meine Stelle eine EG9a ergibt. Da ich aber keinen Verwaltungsausbildung sondern nur die Kaufmännische Ausbildung habe werde ich leider weiterhin in EG5 bezahlt obwohl ich ja die Tätigkeit und die Aufgaben weiterhin ausführe.

Kann ich dagegen was unternehmen?


LG

E15TVL

Wenn du eine Anforderung in der Person nicht erfüllst, bist du in der nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert.

MoinMoin


Sind es Aufgaben aus dem Teil A Abschnitt I ?

Zitat von: E15TVL in 28.03.2023 11:00
Wenn du eine Anforderung in der Person nicht erfüllst, bist du in der nächst niedrigen Entgeltgruppe eingruppiert.
Gilt das auch für den Kram aus der Vorbemerkung nr. 7?
Ausbildungs- und Prüfungspflicht?
Da bekommt man doch eine Zulage, wenn man die Prüfung noch nicht ablegen konnte.
Oder?


ISN

Ja, dafür gilt es insbesondere, wenn es ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist. Die Zulage gibt es nur, wenn man willig ist, den fehlenden Lehrgang nachzuholen.

Spidersangel

Muss man diesen Lehrgang(VwL 1 oder auch ALG1) in Seiner Freizeit absolvieren oder zählt dieser als Arbeitszeit?

ISN

Soweit ich weiß, wird man für die Teilnahme am Lehrgang von der Arbeit freigestellt. Die Frage ist, ob dein Arbeitgeber Lehrgangsplätze anbietet.
Wenn sich inzwischen herausgestellt, dass die von dir auszuübende Tätigkeit der EG 9a entspricht, solltest du umgehend Anspruch auf Entgelt aus EG 9a, hilfsweise aus EG 8 erheben, um die Ausschlussfrist zu wahren.

Spidersangel

Vielen Dank für die Beantwortung.