Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Vertretung/Regelung
Johann855:
Hallo zusammen, bin beim Bund nach TVöD E6 beschäftigt.
Frage: Wie sieht es mit der Vertretung eines E7 aus? Mir sagt man, dass ich den E7er vertreten muss bei Abwesenheit/Urlaub? Kann ich mich auch querstellen und sagen, das ich dass nicht machen möchte?Das liegt mir einfach nicht. Das komische ist, dass mir keiner sagen kann, wo das niedergeschrieben steht... es wird einfach kommuniziert, dass man dies machen muss. Das komische ist ja, das ein E3 ein E4 nicht vertreten darf, aber ein E6 darf ein E7 vertreten. Kann mir bitte einer weiterhelfen. Danke
BalBund:
Sofern keine besonderen fachlichen Qualifikationen erforderlich sind, liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers, Dir andere Aufgaben zuzuweisen. Sind diese höher bewertet und übernimmst Du sie für einen wesentlichen Teil Deiner Arbeitszeit steht Dir eine Entlohnung nach dieser, hier also E7 zu.
Allein durch Urlaubs- und Abwesenheitsvertretung kommt das aber nicht zu Stande, es sei denn, der Kollege ist länger als sechs Monate AU.
Querstellen wäre ein Grund für eine Abmahnung und in der weiteren Folge Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Johann855:
Ich hatte aber vorher einen E7er Posten und habe mich runterstufen lassen auf den E6 Posten.Meine Begründung war folgende: Ich fühle mich unwohl auf der Position, weil ich gemerkt habe das mir die Personalverantwortung nicht liegt...... das war meine Begründung für den Stellenwechsel, deshalb verstehe ich nicht wieso man mir jetzt dieses aufs Auge drückt. Das ist meiner Meinung nach Kontraproduktiv.Sonst hätte ich auf der E7er Stelle bleiben können und hätte mehr Geld monatlich. Das war ja meinerseits schon ein trifftiger Grund. Was soll ich jetzt machen?
Was meinen Sie?
Organisator:
--- Zitat von: Johann855 am 27.03.2023 21:09 ---Ich hatte aber vorher einen E7er Posten und habe mich runterstufen lassen auf den E6 Posten.Meine Begründung war folgende: Ich fühle mich unwohl auf der Position, weil ich gemerkt habe das mir die Personalverantwortung nicht liegt...... das war meine Begründung für den Stellenwechsel, deshalb verstehe ich nicht wieso man mir jetzt dieses aufs Auge drückt. Das ist meiner Meinung nach Kontraproduktiv.Sonst hätte ich auf der E7er Stelle bleiben können und hätte mehr Geld monatlich. Das war ja meinerseits schon ein trifftiger Grund. Was soll ich jetzt machen?
Was meinen Sie?
--- End quote ---
Rein rechtlich ist gegen die vertretungsweise Übertragung der E7 Tätigkeiten - wie mein Vorposter schrieb - nichts einzuwenden. Insoweit kannst du nur das Gespräch mit dem Entscheider suchen.
Johann855:
Ja, aber das spricht doch dann gegen meine Begründung oder nicht? Denke, ich muss damit wahrscheinlich zum Anwalt für öffentliches Recht
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