Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Vertretung/Regelung

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FearOfTheDuck:
Was soll der Anwalt für öffentliches Recht da machen? Wenn überhaupt wäre ein Arbeitsrechtler die richtige Adresse.
Was der allerdings gegen das Direktionsrecht ausrichten kann?

Hast du was Schriftliches dazu, dass du genau aus diesem Grund herabgruppiert wurdest? Ich würde den AG zuerst einmal an den Umstand erinnern.

Johann855:
Ja, ich habe das schriftlich vorliegen.

Johann855:
Können Sie meine Situation verstehen??? Ich fühle mich veräppelt.

FearOfTheDuck:
Ich kann dich da schon verstehen. Immerhin verzichtest du auf Geld, um einen Aufgabenbereich abzugeben, der dir nicht liegt.

Der AG könnte argumentieren, dass er deinem Wunsch weitgehend nachgekommen ist und du ja "nur" im Vertretungsfall ran musst.

Wenn der AG allerdings bei seiner Entscheidung bleibt, muss er auch hinnehmen, wenn du eine Aufgabe schlecht erledigst, die dir nicht liegt und die du gar nicht machen möchtest.

Johann855:
OK. Wie würden Sie vorgehen? Sie meinen, das bringt nichts, wenn ich zum Arbeitsrechtler gehe?

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