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Vertretung/Regelung

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Organisator:
Das von dir beschriebene Handeln deines AG ist von seinem Direktionsrecht gedeckt. Außer Goodwill wirst du von ihm nichts erwarten können, es sei denn, du weigerst dich, die Tätigkeiten zu übernehmen. Dann müsstest du dir wohl einen neuen Job suchen.

MeinerEiner:
Hi,

die Frage wäre ja erst einmal, ob Dir die Vertretungstätigkeit wirksam übertragen wurde. Also von jemandem, der dazu berechtigt ist und falls Du eine Tätigkeitsbeschreibung bekommen hast, muss die regelmäßige Urlaubsvertetung dort als Arbeitsvorgang aufgeführt sein (z.B. 5 %).
Dieser Arbeitsvorgang kann dann natürlich mit E7 bewertet sein und ist wahrscheinlich nicht eingruppierungsrelevant und somit vom Direktionsrecht gedeckt.
Wurde Dir die regelmäßige Urlaubsvertretung (geplante Vertetungszeiten) nicht wirksam übertragen, darfst Du diese nicht ausführen und riskierst eine Abmahnung wegen vertragswidrigen Verhaltens.

MoinMoin:
Natürlich darf der Vorgesetzte einem nicht eingruppierungs relevante Tätigkeiten jederzeit übertragen.
Dazu reicht ein einfaches Telefonat oder einmal quer über den Flur gebrüllt.

Und wozu soll er dafür eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben?
Und was soll das sein ein nicht wirksames Übertragen?

MeinerEiner:
Wie beurteilt der Vorgsetzte, ob es eingruppierungsrelevant ist oder nicht? Kann er das? Darf er das?

MeinerEiner:
Zudem füllen die vorhandenen Arbeitsvorgänge der übertragenen Tätigkeit 100% der Arbeitszeit aus. Ist die regelmäßige geplante Vertretung dann als unbezahlte Mehrarbeit zu werten?

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