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Vertretung/Regelung

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Johann855:
Also, ich habe meine E7er Tätigkeitsdarstellung mit der E6er verglichen. Bei der E7er steht... Administrative und organisatorische Tätigkeiten als Teileinheitsführer... Personalführung... Tägliche Anwesenheit prüfen.. Führen der Personalübersicht.. etc. Bei der E6er ist keiner dieser Punkte enthalten und es steht nichts von Urlaubsvertretung oder dergleichen. Was würdet ihr jetzt sagen?

Johann855:
Ich mache die Vertretung seit genau 3Monaten

Thomber:

--- Zitat von: MeinerEiner am 28.03.2023 07:49 ---Wie beurteilt der Vorgsetzte, ob es eingruppierungsrelevant ist oder nicht? Kann er das? Darf er das?

--- End quote ---

Ein Vorgesetzter muss es können oder jemanden kennen, der es kann.   ;)

Natürlich muss ich vor der Übertragung einer Tätigkeit an Person X auch wissen/prüfen, ob Person X dieser Tätigkeit gewachsen ist. Man kann im Vertretungsfall auch Aufgabengebiete teilen, sodass die Vertretung sozusagen auf mehrere Personen verteilt wird. (Selbstverständlich sollte man, wenn man eine zu schwierige Aufgabe übertragen bekommt, sich dazu auch gegenüber dem Chef äußern. Könnte ja auch ein Fehler sein. Miteinander sprechen - das A und O.
____________________________


Vertretungsarbeit fällt "regelmäßig" an, weil jeder zumindest Urlaub mal nimmt. Eine Vertretung wird nicht extra bezahlt.    Dass man seine eigene Tätigkeit und die zusätzliche Arbeit zu 100% schafft, ist fraglich, aber das verlangt auch niemand.  Verlangt werden kann nur, was auch objektiv schaffbar ist.

Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 28.03.2023 07:16 ---Natürlich darf der Vorgesetzte einem nicht eingruppierungs relevante Tätigkeiten jederzeit übertragen.
Dazu reicht ein einfaches Telefonat oder einmal quer über den Flur gebrüllt.

Und wozu soll er dafür eine Tätigkeitsbeschreibung schreiben?
Und was soll das sein ein nicht wirksames Übertragen?

--- End quote ---

sehe ich nicht so, der Vorgesetzte darf nur die übertragenen Tätigkeiten konkretisieren. Wenn der Vorgesetzte auf einmal auf die Idee kommt, man sollte das Büro reinigen, dürfte er das einem Verwaltungsmitarbeiter nicht übertragen.

ISN:
Das wäre mit Sicherheit eingruppierungsrelevant. Bei Tätigkeiten, die nicht eingruppierungsrelevant sind, schließe ich mich der Meinung von MoinMoin an. Als Ausnahme könnte ich mir vorstellen, dass für das Ausüben einer z. B. sicherheitsrelevanten Tätigkeit eine bestimmte Ausbildung zwingend vorgeschrieben ist und diese nicht vorhanden ist.

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