Es muss von Deiner Tätigkeitsbeschreibung gedeckt sein. Hast du so etwas mal bekommen? Das, was dort aufgeführt ist und nur das darfst du machen.
Du musst das machen, was dir gesagt wird, was du machen musst, sofern es vom Direktionsrecht des AGs gedeckt ist.
Wenn also ein Weisungsbefugter sagt, du machst Vertretung und es ist nicht eingruppierungsrelevant, dann muss du es natürlich auch machen.
@Johann855
Schreib der Personalstelle, dass du die Anweisung bekommen hast zu 100% die Vertretung zu machen, CC an deinem Vorgesetzten und dass du bitte die Bestätigung von der Personalstelle haben möchtest, das dieses korrekt ist und seit dem x.x. deine vorübergehend übertragende Tätigkeiten sind.
Und sofern sie dir dieses nicht bis zum y.y. bestätigen du davon ausgehst, dass dieses nicht deine auszuübenden Tätigkeiten sind und du diese dann halt auch nicht ausüben darfst.
Sofern sie nicht anworten übst du diese Tätigektien dann halt nicht