Autor Thema: Bewerbung gD Anforderung der Personalakte Krankheitstage  (Read 2240 times)

Husqi

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Hallo, ich bin im Auswahlverfahren für ein Duales Studium. Ich habe soweit alles bestanden. Jetzt habe ich die Unterlagen für die Behörde erhalten und soll von meiner jetzigen Behörde die Erlaubnis zur Einsicht in die Personalakte abgeben. In der Personalakte steht nichts negatives. Das einzige Problem ist, dass ich aufgrund von 2 Unfällen und der Coronasituation eine Menge Fehltage angesammelt habe. (75 Fehltage in 4 Jahren)

Kann dies zu einer Ablehnung in der neuen Behörde führen?

Amtsschimmel

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Hallo, ich bin im Auswahlverfahren für ein Duales Studium. Ich habe soweit alles bestanden. Jetzt habe ich die Unterlagen für die Behörde erhalten und soll von meiner jetzigen Behörde die Erlaubnis zur Einsicht in die Personalakte abgeben. In der Personalakte steht nichts negatives. Das einzige Problem ist, dass ich aufgrund von 2 Unfällen und der Coronasituation eine Menge Fehltage angesammelt habe. (75 Fehltage in 4 Jahren)

Kann dies zu einer Ablehnung in der neuen Behörde führen?

Das sind ca. 19 Fehltage im Jahr. Dürfte unbedenklich sein, insbes., da längere Krankheitsphasen ja offenbar als Einzelfälle zu erklären sind, sollte es Rückfragen geben.

Prüfer SH

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Hallo, ich bin im Auswahlverfahren für ein Duales Studium. Ich habe soweit alles bestanden. Jetzt habe ich die Unterlagen für die Behörde erhalten und soll von meiner jetzigen Behörde die Erlaubnis zur Einsicht in die Personalakte abgeben. In der Personalakte steht nichts negatives. Das einzige Problem ist, dass ich aufgrund von 2 Unfällen und der Coronasituation eine Menge Fehltage angesammelt habe. (75 Fehltage in 4 Jahren)

Kann dies zu einer Ablehnung in der neuen Behörde führen?

Das haben andere im Jahr. Aber ich bin mir gar nicht sicher, ob das überhaupt Bestandteil der Akte ist? Wenn doch, dann aber auf jeden Fall nur zeitlich begrenzt (ich meine längstens 2 Jahre). Du hast auch das Recht, selber Einsicht zu nehmen.

Thomber

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Schließe mich den Vorrednern an - 19/20 Tage pro Jahr, erstrecht, wenn glaubhaft begründet, sind kein Problem.
Außerdem sind die Krankentage nicht oder nicht überall Bestandteil der Personalakte. Soweit mir bekannt ist, werden diese Tage gesondert "geheftet", gespeichert, verwaltet.   

Casa

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Da du das Auswahlverfahren bestanden hast, dürfte deine Positionierung in er Rangliste klar sein. Ohne entsprechend hohen Rang und damit deiner Auswahl, würde die Einsicht in die Personalakte keinen Sinn ergeben. Außer des stehen noch weitere Auswahltests an.

Zudem darfst du wegen Krankheit nicht im Auswahlverfahren benachteiligt werden. Einzige Ausnahme ist, wenn die Krankheit dich ungeeignet erscheinen lässt, Beamter im gD zu werden.

Bei 75 Tagen in 4 Jahren sehe ich zudem keine Probleme wegen der Häufigkeit. Angesichts von Corona sind 75 Tage nicht viel.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

BalBund

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Die Abwesenheiten sind Teil der Personalhilfsakte und immer mit eine der ersten Informationen, die aus der Einsicht gezogen wird. Offiziell dürfen es nur die letzten 24 Monate sein, die Realität sieht mancherorts aber anders aus.

Ganz grundsätzlich fallen längere Blöcke dabei nicht so sehr ins Gewicht, sie sind ja meist durch singuläre Ereignisse (Unfall, Corona etc) gut erklärbar, allenfalls bei jährlich wiederkehrenden Langzeitausfällen kommen da schonmal Fragen nach psychischen Ursachen auf. Eher geht es beim Blick - meiner Erfahrung nach - darum diejenigen auszufiltern, die gerne alle paar Wochen für 1-3 Tage verschwinden, sowas wirkt als Störfeuer in der Belegschaft nämlich ganz anders, als jemand der gerne Risikosport betreibt und sich dabei die Gräten verbiegt.