Die Regelung dient allerdings dazu, dass der Staat auch die Familie, hier den Ehepartner des Beamten alimentiert.
In die andere Richtung geht es aber nicht (so einfach). Das ist auch bisher kein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums, sondern da sind im Sparzwang ein paar Synapsen durchgebrannt.
Eine Besoldung nach Ehepartner und nicht nach Amt wird weitere Fragen aufwerfen.
Das Thema Bürgergelderhöhung zum 01.01.2023 hat bislang noch kein Besoldungskreis richtig in Angriff genommen. Um das Mindestabstandsgebot wieder herzustellen, müsste man die Besoldung wohl durchgängig um einen sehr niedrigen dreistelligen Betrag erhöhen.
Im Bund und auch in den Ländern ab ende September wird man diese Angelegenheit mit den normalen Tariferhöhungen verknüpfen und diese notwendige Erhöhung mit der Besoldungserhöhung vermengen. Dann spart man sich das Geld, denn diese kommt nicht on top sondern wird vermengt und verrechnet und nimmt weiterhin für mehrere Monate eine verfassungswidrige Besoldung hin.