@WasDennNun... Also, wenn das Amt eine vernünftige Organisationsstruktur hat, dann sollte ein „nur“ Sachbearbeiter, egal ob mit oder ohne wissenschaftlichem Hochschulabschluss, in der Regel nicht mehr bekommen als ein Amtsleiter. Ob er es verdient hat, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Und ja, wenn ich so manche Amtsleitung sehe, dann stellt sich schon die Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit überhaupt eine zweistellige Besoldungs- oder Entgeltgruppe rechtfertigt. Es gibt aber auch die anderen Beispiele, die sicherlich in Breite und Tiefe ein höheres Wissen vorhalten und die Verantwortung für das Amt tragen, die sicherlich über einer E13-DK liegen. Wie immer kann man nicht verallgemeinern...